Seit einigen Wochen dreht sich in Potsdam alles um die anstehende Oberbürgermeisterwahl. Überall sieht man Wahlplakate und auch die lokalen Medien berichten schon seit einigen Wochen über die sechs Kandidat_innen. In unserem ersten Artikel zur Wahl stellen wir euch das Amt des_der Oberbürgermeister_in vor und erklären euch alles Wichtige zur Wahl. Außerdem geben wir euch einen kurzen Überblick über die Kandidat_innen, deren Positionen zu den Themen Wohnen, Verkehr und studentisches Leben wir euch in den kommenden Artikeln vorstellen werden. Von Julia Hennig.
Was macht eigentlich ein_e Oberbürgermeister_in?
Bevor man sich mit den Wahlprogrammen der einzelnen Kandidat_innen auseinandersetzt, sollte man sich zunächst Gedanken machen, was das Amt für Aufgaben beinhaltet. Bürgermeister_innen und Landrät_innen fungieren als oberste Leiter_innen der kommunalen Verwaltung und repräsentieren ihre Kommune. Landrät_innen stehen dabei hauptamtlich an der Spitze eines Landkreises. In kreisfreien Städten und amtsfreien Gemeinden gibt es hauptamtliche Bürgermeister_innen, in amtsangehörigen Gemeinden bis auf Ausnahme derer, die ihre Geschäfte selbst führen, ehrenamtliche Bürgermeister_innen. In den kreisfreien Städten Brandenburg, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam heißen die Bürgermeister_innen Oberbürgermeister_innen.
Die genauen Zuständigkeiten der Bürgermeister_innen sind in der brandenburgischen Kommunalverfassung in Paragraph 54 geregelt. Hierzu gehört die Geschäftsführung der Verwaltung, die Beschlussvorbereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Hauptausschüsse sowie deren Beschlussvollzug. Außerdem übernimmt die Person die Entscheidungsgewalt bei Aufgaben wie der Bauaufsicht, die der Staat der Gemeinde zugewiesen hat. Zusätzlich übernehmen die Oberbürgermeister_innen noch weitere Aufgaben, die in den Absätzen 3-7 des Paragraphen 132 geregelt sind. So haben sie gegenüber der Landesregieurng eine Berichtspflicht über alle wichtigen Vorgänge und können Gebühren festsetzen, die der Stadt zufließen.
Per Direktwahl ins Amt
Bürgermeister_innen und Landrät_innen werden in Brandenburg direkt von ihren Bürger_innen gewählt. Hauptamtliche (Ober-)bürgermeister_innen und Landrät_innen für acht Jahre, ehrenamtliche Bürgermeister_innen für fünf Jahre. Dabei sind sie nicht nur oberste Leiter_innen der kommunalen Verwaltung, sondern vor allem auch direkte Ansprechpartner_innen für ihre Bürger_innen und daher bei vielen lokalen Veranstaltungen präsent. Dennoch ist die Wahlbeteiligung sehr gering. Bei den letzten Bürgermeister_innenwahlen 2018 lag diese durchschnittlich knapp unter 50%, bei den Landrätewahlen sogar noch niedriger. Zur Wahl ist jedoch die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig, ansonsten kommt es zu einer Stichwahl der beiden Bewerber_innen mit den meisten Stimmen. Diese Mehrheit muss mindestens 15% der wahlberechtigten Personen umfassen. Ansonsten wählt die Stadt- oder Gemeindevertretung das Amt.
Oberbürgermeisterwahl 2018 in Potsdam
In Potsdam können alle wahlberechtigten Bürger_innen am 23. September 2018 von 8 bis 18 Uhr in dem Wahllokal, das auf ihrer Wahlbenachrichtigung steht, den_die neue_n Oberbürgermeister_in wählen. Zur Wahl solltet ihr euren Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Solltet ihr diese vergessen, könnt ihr aber auch so nach Vorlage des Ausweises im Wählerverzeichnis gefunden werden. Wenn ihr keine Wahlbenachrichtigung bekommen habt, solltet ihr euch telefonisch unter 0331 289- 3870, per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de oder persönlich im Stadthaus im Raum 1.077 mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen.
Unter diesem Link könnt ihr die Briefwahl beantragen und euer Wahllokal finden, alternativ könnt ihr auch im Stadthaus im Raum 1.077 Briefwahl beantragen oder auch gleich dort wählen. Die Öffnungszeiten sowie alle weiteren Infos zur Wahl findet ihr hier. Sollte kein_e Kandidat_in die absolute Mehrheit der Stimmen erreichen, wird die Stichwahl zwischen den beiden Bewerber_innen mit den meisten Stimmen am 14. Oktober stattfinden.
Wen kann ich wählen?
Zur Wahl stehen insgesamt sechs Kandiat_innen, nach der Reihenfolge auf dem Wahlzettel:
DIE LINKE
Trauth, Martina, geb. 1964, Gesundheitswissenschaftlerin (MA)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Schubert, Mike, geb. 1973, Beigeordneter für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)
Armbruster, Janny, geb. 1963, Referentin an der Universität Potsdam
DIE aNDERE (aNDERE)
Boede, Lutz, geb. 1965, Werkzeugmacher
Alternative für Deutschland (AfD)
Hohloch, Dennis, geb. 1989, Lehrer
Christlich Demokratische Union (CDU)
Friederich, Götz, geb. 1962, Rechtsanwalt
Ihr wollt die Kandidat_innen persönlich treffen? Hier geht das:
Die erste Gelegenheit hierzu bietet sich am Dienstag, dem 11. September, um 18 Uhr im Café hausZwei auf dem Freilandgelände. Die Veranstaltung „Ungeschminkt und direkt“ der Initiative „Potsdamer Mitte neu denken“ möchte hierbei die Kandidat_innen besonders zur Bau- und Wohnpolitik befragen. Alle Infos findet ihr hier.
Zwei Tage später, am 13. September um 18 Uhr, lädt der Landesverband Brandenburg des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zur Diskussion mit den Kandidat_innen ins Haus der Natur in der Lindenstraße 34 zum Thema „Wer macht die Stadt mobil?“ ein. Alle Infos findet ihr hier.
Am Montag, dem 17. September, organisiert die PNN ab 18 Uhr eine Podiumsdiskussion mit allen Kandidat_innen in dem Gebäude der Industrie- und Handelskammer Potsdam in der Breite Straße 2a-c. Hierfür muss man sich unter folgendem Link anmelden.
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