Streit um die Regenbogenflagge an der Universität

Anlässlich der „Queeren Woche“ (24.-27.6.2019) wollte die Hochschulgruppe UPride die Regenbogenflagge an den Fahnenmasten der Universität hissen. Dies wird in diesem Jahr aber zum wiederholten Male vonseiten der Uni untersagt. Der AStA zeigt sich empört, UPride möchte die Flagge auf eine unkonventionelle Weise hissen und die Uni übt sich im Beschwichtigen. Von Carolin Kulling.

Vor 50 Jahren ereigneten sich die sogenannten Stonewall-Unruhen in New York, ein Konflikt zwischen Homo- und Transsexuellen und der New Yorker Polizei. Seitdem wird der Juni jährlich als Pride Month zelebriert. Auch die Potsdamer Hochschulgruppe UPride veranstaltet anlässlich des 50. Jahrestags eine ganze Reihe aus Vorträgen und Aktionen in der „Queeren Woche„. Einer der Höhepunkte muss nun aber umgeplant werden.

Nutzung der Flaggenmasten von der Uni verboten

Das große Finale der Veranstaltungswoche sollte die Hissung der Regenbogenflagge am Campus Griebnitzsee werden. Wie UPride und der AStA am Donnerstag, dem 20.6., vor dem Beginn der „Queeren Woche“ mitteilten, hat die Universität Potsdam dies allerdings an den eigenen Flaggenmasten untersagt. Laut Pressemitteilung des AStA begründete die Uni das Verbot gegenüber UPride unter anderem damit, dass die hochschuleigenen Masten auch von anderen Gruppierungen, wie zum Beispiel Neonazis, genutzt werden könnten, wenn es UPride gestattet werde. Auch einen eigenen Masten in den Boden zu stecken, sei UPride offenbar nicht gestattet worden.

Der AStA positionierte sich im Statement klar gegen die Entscheidung der Universität. Dort heißt es: „Die Uni zeigt so nicht nur, dass ihr die Rechte von LGBTQI+ gleichgültig sind, sie geht aktiv gegen Aktionen von Studierenden gegen Homo- und Queerfeindlichkeit vor. Dabei hat sich das Hissen der Regenbogenfahne zum Pride Month in vielen anderen Institutionen bereits etabliert – selbst vor Rathäusern und Polizeipräsidien ist die Regenbogenfahne oft zu finden.“

Aktion gegen Queerfeindlichkeit und Nazis

Auch UPride zeigte sich von dem Verbot enttäuscht. In einem Facebook-Post nannte die Hochschulgruppe die Entscheidung „sehr unerfreulich“ und bezeichnete das Verbot als eine „von Uniseiten aufgetragene Einschränkung“. Vor allem aber zeigte sich UPride motiviert, das Vorhaben trotzdem umzusetzen.

In ihrer Veranstaltungseinladung zur Hissung der Flagge schreibt die Hochschulgruppe: „Anstatt den Mast in den Boden zu stoßen, werden wir die Flagge einfach symbolisch hissen, der Mast wird solange von unseren stärksten Butch-Mitgliedern gehalten.“ Mit der Aktion, die am kommenden Donnerstag (27. Juni) um 12 Uhr stattfinden soll, möchte sich UPride gegen Queerfeindlichkeit und Nazis positionieren. Auch ein Seitenhieb gegen die Uni kommt in der Einladung vor: „Wir können es kaum erwarten, zusammen mit euch die Uni ein bisschen anzupissen!“

Präsident begrüßt trotz Verbot die Initiative von UPride

Auf Anfrage äußerte sich die Pressestelle der Universität Potsdam zum aufgekommenen Unverständnis für die Entscheidung. So sei die Hissung der Flagge grundsätzlich nicht untersagt, sondern nur die Nutzung der offiziellen Fahnenmasten. Diese seien der Beflaggung bei Anlässen wie Staatstrauer oder ähnlichem vorbehalten.

Vonseiten des Unipräsidiums stehe man den Vorhaben von UPride positiv gegenüber: „Der Präsident der Universität Potsdam hat die Initiative der Hochschulgruppe UPride wiederholt begrüßt und auch unterstützt“, so Matthias Zimmermann von der Pressestelle. „Auch in diesem Jahr ist eine Beteiligung des Präsidiums geplant.“ Zudem unterstütze man die „Queere Themenwoche“ auch durch die Bewerbung auf der Webseite der Universität. Die Universitätsleitung sei insgesamt erfreut, dass auch 2019 die Flagge auf dem Campus gehisst werde und die Tradition fortgesetzt werde.

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