2. BbgHG-Konferenz fordert: Soziale Hürden abbauen

Die zweite Konferenz zur Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) hat stattgefunden. Die Veranstaltung, die von der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BrandStuVe) am 6. August ausgerichtet wurde, lief unter dem Motto „Soziale Hürden abbauen!“: Die BrandStuVe hat informiert, gefordert und angeregt. Jetzt liegt es am Ministerium, zu reagieren. Von Sarah Emminghaus.

Der Entwurf für die Novelle des BbgHG liegt ja nun schon länger vor – er wurde kritisiert, verteidigt, es wurde eingelenkt, wieder kritisiert. Verschiedene Gruppierungen von Brandenburger Studis waren dabei am lautesten – so auch die BrandStuVe, deren Reaktion und Kritik sich auf drei Konferenzen äußern sollte. Interessierte aller Statusgruppen (also Studis, Mitarbeiter_innen im Wissenschaftsbetrieb und Politiker_innen) waren willkommen und zumindest auf den zwei Konferenzen, die bereits stattgefunden haben, vertreten. Die erste Konferenz fand am 26. Juli unter dem Titel  „Wissenschaftliche Zukunft sichern!“statt (speakUP berichtete). Dort konzentrierten sich die Workshops auf den freien Masterzugang, prekäre Beschäftigungsverhältnisse an der Uni und die Geschlechtergleichstellung.

Der zweite Workshop im August hat nun auf weitere Kritikpunkte aufmerksam gemacht, die unter der Überschrift „Soziale Hürden abbauen!“ zusammengefasst wurden: Im Mittelpunkt der vier Workshops standen die Probleme von ausländischen Studierenden, das Thema Zwangsexmatrikulation, das Teilzeitstudium (das längst nicht bei allen Studiengängen möglich ist) und die versteckten Studiengebühren von 51 Euro. Diese Konferenz war besser besucht als die erste, laut BrandStuVe-Sprecher Daniel Sittler „von allen Statusgruppen“. Außerdem wurde dort die erste Konferenz ausgewertet; unter anderem von Wissenschaftsministerin Dr. Sabine Kunst kamen erste Reaktionen auf die Forderungen der BrandStuVe, so Juliane Meyer, eine der Organisator_innen der Veranstaltung. Beispielsweise habe Kunst bei dem Thema des Masterzugangs eingelenkt: Die Möglichkeit einer Anerkennungsprüfung wurde diskutiert. Würde dies durchgesetzt werden, könnten Studierende, die die Voraussetzungen eines bestimmten Masterstudienganges nicht erfüllen, trotzdem immatrikuliert werden. Sie müssten sich jedoch innerhalb des ersten Studienjahres einer Anerkennungsprüfung unterziehen und ihre Eignung beweisen. Dies sei gesetzlich tragbar, da die Unfähigkeit eines Bewerbers oder einer Bewerberin, einen bestimmten Masterstudiengang zu absolvieren, nachweisbar sein muss. Das könne durch das Modell der Anerkennungsprüfung gegeben werden.

Auf der letzten Konferenz jedoch wurde zunächst einmal einiges gefordert. Alle Themen sind schon seit Längerem Kernanliegen der Kritiker_innen des aktuellen BbgHG – blieben es allerdings auch noch nach Veröffentlichung des Entwurfs für die Novelle. Darunter gehört auch das Problem, dass ausländische Hochschulzugangsberechtigungen in vielen Fällen nicht von deutschen Universitäten und Fachhochschulen anerkannt werden. Dies müsse ausgeweitet und überdacht werden, findet die BrandStuVe. „Hier hat das Ministerium auch bereits Entgegenkommen signalisiert, wenngleich dieses wahrscheinlich noch nicht so weit geht, wie von uns erhofft.“, meint Sittler. Zu dem Thema gehört auch, dass ausländische Studis mehr auf das Studium in Brandenburg vorbereitet werden sollen: Abhilfe schaffen könnte die Wiedereinführung einer zentralen Institution mit genau diesem Aufgabenbereich. Aus Kostengründen wurde eine solche Institution vor wenigen Jahren abgeschafft.

Die BrandStuVe fordert außerdem ein generelles Verbot von Zwangsexmatrikulationen. Sittler hält es für „nicht vertretbar, dass Studierende von Hochschulen exmatrikuliert werden, nur weil sie teilweise zwei Semester über der Regelstudienzeit liegen. Wir konnten in den Gesprächen sehr klar den Missbrauch der gesetzlichen Regelung einiger Brandenburger Hochschulen darstellen, da das Gesetz den Hochschulen sehr viel Handlungsspielraum bezüglich der Fristen lässt“. Auch fügt Organisatorin Meyer hinzu, die Ministerin habe sich bereit erklärt, die Zwangsexmatrikulation nach einer gewissen Semesterzahl in eine Zwangsberatung umzuwandeln. Natürlich sei noch nichts versprochen worden, aber Kunst habe angekündigt, diese Idee im November im Kabinett zu diskutieren. Das würde bedeuten, dass Studierende, die die Regelstudienlänge erheblich überschritten haben, nicht direkt exmatrikuliert würden, aber gezwungen wären, sich einer Beratung zu unterziehen. Dort könnten eventuelle Gründe für die Verzögerungen im Studium geklärt und bewertet werden.

„Teilzeitstudium“ ist für die meisten Studis ein recht abstrakter Begriff, so fühlen sich viele doch ziemlich vollzeitbeschäftigt. Letztlich hat auch hier nicht der Studi, sondern die Hochschule das letzte Wort: Noch dürfe sie Studiengänge nämlich als „nicht-teilzeit-geeignet“ erklären. Damit wird der Handlungsspielraum der Studis in Bezug auf Nebenjobs, Familie, ehrenamtliche Arbeit und anderes erheblich eingeschränkt. Deswegen fordert die BrandStuVe, dass jeder Studiengang auch in Teilzeit studiert werden darf. Sie argumentiert, dass Hochschulen dadurch eher Vorteile als Nachteile erhalten würden, zum Beispiel würden sie für viele Interessent_innen attraktiver werden.

Auch hört man schon lange von vielen Studi-Gruppierungen, dass die 51 Euro, die offiziell als Verwaltungsgebühren bezeichnet werden, eigentlich versteckte Studiengebühren sind. Erst kürzlich wurde eine ähnliche Gebühr in Berlin für rechtswidrig erklärt (speakUP berichtete). Deswegen wurde auf dem Workshop der Konferenz propagiert, diese ersatzlos zu streichen. Sollte das Finanzministerium gewillt sein, diese „Kosten“ zu übernehmen, würde das Ministerium einlenken, wie es am Tag der Konferenz bekannt gab.

Mit den Ideen der BrandStuVe sind sicherlich die meisten Studis mehr als nur einverstanden. Dass diese Konferenzen unter den Studis jedoch kaum Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatten, zeugt genauso von der üblichen Problematik der Politikverdrossenheit wie von Mängeln bei der Konzeption der Veranstaltungsreihe. Die diskutierten Themen sind höchst relevant, teilweise werden sie täglich in der Zeit zwischen den Lehrveranstaltungen an der Uni diskutiert – dennoch gab es im Vorfeld kaum wahrnehmbare Informationen zu den Konferenzen wie auch im Nachhinein nur wenig Berichterstattung. Für viele Studis könnte am Ende das Gefühl zurückbleiben, dass sie nicht ausreichend in den Prozess eingebracht wurden.

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