Seminartexte bleiben bei Moodle verfügbar – Urheberrechtsstreit vorerst gelöst

Nachdem in den letzten Wochen noch die Gefahr bestand, dass aufgrund eines neuen Rahmenvertrags alle urheberrechtlich geschützten Texte bei Moodle und anderen Lernplattformen zum Beginn des neuen Jahres gelöscht werden müssen, wurde nun die sich zuletzt abzeichnende Einigung in letzter Minute bestätigt. Damit bleibt vorerst alles beim Alten – das grundlegende Problem ist jedoch nur vertragt. Von Peter Schuld

Wie speakUP mehrfach berichtet hat (hier und hier), wurde die pauschale Vergütung durch die Hochschulen für die Nutzung von nach §52a Urheberrechtsgesetz geschützten Textwerken bereits 2013 vom Bundesgerichtshof gekippt. Daraufhin hatten die zuständige Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Kultusministerkonferenz (KMK) Ende September 2016 einen neuen Rahmenvertrag geschlossen, der eine seitengenaue Einzelmeldung aller genutzten Werke seitens der Hochschulen vorgesehen hat. Diese Lösung wurde allerdings von den Hochschulen flächendeckend als viel zu aufwändig abgelehnt. Als Folge ihrer Weigerung, dem Rahmenvertrag beizutreten, drohte vielerorts – auch an der Universität Potsdam – ein Szenario, wonach ab dem 1. Januar 2017 keine urheberrechtlich geschützten Texte mehr hätten digital verbreitet werden dürfen.

Grundsatzvereinbarung unterzeichnet

Die drei Verhandlungsparteien – VG Wort, KMK und HRK (Hochschulrektorenkonferenz) – haben erst am 9. Dezember, als Reaktion auf den Boykott des Rahmenvertrags, eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, um eine Lösung zu finden. Entsprechend der damaligen Ankündigung wurde nun unmittelbar vor Weihnachten eine schriftliche Grundsatzvereinbarung unterzeichnet. Demnach wird die pauschale Vergütung bis zum 30. September 2017 verlängert, sodass alle Moodle-Kurse und digitalen Semesterapparate weiterhin uneingeschränkt genutzt werden können. Die Grundsatzvereinbarung bestätigt damit Presseberichte, welche bereits vorab über die – zu jenem Zeitpunkt lediglich mündlich vereinbarte – Übergangslösung berichtet hatten.

Eine wichtige Frage bleibt in der Grundsatzvereinbarung aber unbeantwortet: Die Arbeitsgruppe soll, so der festgeschriebene Zeitplan, bis zum 15. März 2017 ein Konzept für die zukünftige Regelung der Vergütung vorlegen. Der wesentliche Streitpunkt, Pauschalvergütung versus Einzelmeldung, wurde somit erwartungsgemäß vertragt. Wie sich die zukünftige Regelung konkret darstellen wird und welcher Aufwand sowie welche (Mehr-) Kosten für die Hochschulen – zwei zentrale Kritikpunkte am abgelehnten Rahmenvertrag – damit verbunden sein könnten, bleibt abzuwarten. Die Formulierung der Grundsatzvereinbarung und ihre klare Befristung verdeutlichen jedenfalls, dass die VG Wort an irgendeiner Form der Einzelmeldung festhalten möchte.

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