An nahezu allen Universitäten bekommende Studierende eingescannte Literatur über Online-Lernplattformen wie Moodle zur Verfügung gestellt – zumindest noch bis Ende des Jahres. Ab Anfang 2017 gilt nämlich ein neuer Rahmenvertrag, der weitreichende Folgen hat. Auch die Zukunft von Moodle an der Universität Potsdam ist offen. Von Peter Schuld.
Studierende in ganz Deutschland haben sich daran gewöhnt: Die Literatur für ihre Seminare und Vorlesungen können sie sich in der Regel bequem über Online-Lernplattformen herunterladen und ausdrucken oder direkt auf dem Laptop und Tablet lesen. Vorbei die Zeit umständlicher Papier-Reader und dem Ansturm dutzender Studierender in der Bibliothek, die alle zeitgleich ein bestimmtes Buch benötigen, von dem nur ein Exemplar vorhanden ist. Digitales Lernen in einer digitalen Welt. So lässt sich viel Zeit sparen, die an anderer Stelle sinnvoll ins Studium investiert werden kann.
Neuer Rahmenvertrag zur Vergütung urheberrechtlich geschützter Werke
Bislang wurden Vergütungsansprüche nach §52a Urheberrechtsgesetz für urheberrechtlich geschütztes Material, welches den Studierenden auf diese Weise zur Verfügung gestellt wurde, pauschal zwischen den Hochschulen und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) abgerechnet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte allerdings im März 2013 nach einer Klage der VG Wort gegen diese Praxis entschieden (Urteil I ZR 84/11), dass es für die Hochschulen zumutbar sei, alle digitalisierten Ausschnitte der VG Wort einzeln zu melden und abzurechnen.
Die Kultusministerkonferenz schloss daraufhin Ende September 2016 einen neuen Rahmenvertrag mit der VG Wort, der ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten wird. In diesem Rahmenvertrag wurde nun festgelegt, dass gegenüber der VG Wort eine seitengenaue Einzelmeldung für jedes urheberrechtlich geschützte Werk vorzunehmen ist, welches den Studierenden als Scan zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe der Gebühr ist dabei von der genauen Teilnehmeranzahl der Lehrveranstaltung abhängig, welche daher ebenfalls ermittelt werden muss.
Aufwändig und undurchsichtig
Diese neue Praxis ist mit einem erheblich höheren Verwaltungsaufwand für die Dozentinnen und Dozenten verbunden – wobei die Hochschulen zuerst ein praktikables Meldeverfahren für sich etablieren müssten. Ebenso besteht aufgrund der Komplexität eine gewisse rechtliche Unsicherheit, welche Werke in welcher Form gemeldet werden müssen und wer schlussendlich für etwaige Verstöße haftet. Außerdem ist vielerorts völlig unklar, woher die Gelder für die Einzelmeldungen kommen sollen.
Dazu passend fallen die Ergebnisse eines Pilotprojekts an der Universität Osnabrück vom Wintersemester 2014/15 ziemlich ernüchternd aus. Dort ging die Anzahl der den Studierenden zur Verfügung gestellten Werke mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt um 75 Prozent zurück – obwohl die technische Umsetzung problemlos funktioniert haben soll, so der Abschlussbericht der Universität. In diesem werden als Ursache für den erheblichen Rückgang „ausgebliebene Nutzungen und Unsicherheiten in der Beurteilung der Meldepflicht“ genannt. Außerdem heißt es: „Die ausgebliebenen Nutzungen wurden nicht in größerem Umfang durch die Wahl alternativer Bereitstellungswege kompensiert, sondern vor allem durch die Verlagerung der Literaturbeschaffung auf die Studierenden selbst.“
Hochschulen entscheiden selbst über Beitritt zum Rahmenvertrag
Den einzelnen Hochschulen bleibt es selbst überlassen, ob sie dem nun geschlossenen Rahmenvertrag beitreten wollen oder nicht. Über den Inhalt des Vertrages können sie allerdings nicht verhandeln. Treten sie diesem bei, sind alle beschriebenen Regelungen und Meldungen einzuhalten bzw. vorzunehmen. Verweigern die Hochschulen hingegen den Beitritt zum Rahmenvertrag, dürften sie nach aktuellem Stand ab dem 1. Januar den Studierenden überhaupt kein urheberrechtlich geschütztes Material mehr zur Verfügung stellen. Das wäre aus Sicht der Studierenden wohl der Super-Gau.
Aufgrund des enormen Aufwands sowie der nachteiligen Regelungen haben aber bereits die Landesrektorenkonferenzen von Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen angekündigt, dem Rahmenvertrag nicht beitreten zu wollen, wie der Deutschlandfunk berichtet. Dieser Schritt ist offenbar mit der Hoffnung verbunden, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sei.
Universität Potsdam lehnt Beitritt zum Rahmenvertrag ab
Auf Anfrage von speakUP teilte die Pressestelle der Universität Potsdam mit, dass diese ebenfalls keinen Beitritt zum Rahmenvertrag beabsichtige. „Damit geht ein unverhältnismäßig hoher organisatorischer und technischer Aufwand einher, der nicht zu vertreten ist. Vor allem für die Studierenden ergibt sich daraus ein großer Nachteil“, so die Begründung. Zugleich hoffe die Universität auf die Aushandlung eines Kompromisses bis zum Jahresende. Sollte sich ein solcher jedoch nicht ergeben, wäre ab dem kommenden Jahr eine „unsichere Rechtslage“ zu erwarten.
Welche konkreten Folgen dies für Lehre und Studium hätte, lässt sich in der gesamten Tragweite noch nicht abschätzen. Ein Worst-Case-Szenario scheint aber nicht ausgeschlossen zu sein, sofern keine Einigung mit der VG Wort zustande kommen sollte. In diesem Fall „sollten keine Lehr- und Lernmaterialen mehr [ab dem 1. Januar bei Moodle] eingestellt werden“, heißt es in der Stellungnahme der Universität Potsdam, um Urheberrechtsverstöße und Strafzahlungen zu vermeiden. Dies würde zu gegebener Zeit dann auch innerhalb der Universität kommuniziert werden. Während andere Hochschulen wie zum Beispiel die HU Berlin bereits vor Monaten auf diese drohende Problematik aufmerksam gemacht und Informationen hierzu veröffentlich hatten, scheint das Thema in Potsdam bislang einer breiten Aufmerksamkeit entgangen zu sein.
VG Wort verteidigt sich
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) erklärte gegenüber speakUP, die „Neuregelung des Rahmenvertrags kategorisch abzulehnen“, weil dieser für die Studierenden in jeder Hinsicht nachteilig sei. Zugleich forderte die Studierendenvertretung die Universität Potsdam dazu auf, sich bei der nächsten Landesrektorenkonferenz gegen einen Beitritt zum Vertrag auszusprechen. Außerdem hoffe man darauf, „dass ein Großteil der anderen deutschen Hochschulen dies [den Beitritt zum Rahmenvertrag] ebenfalls verweigern und somit eine Neuverhandlung erzwungen wird“, heißt es in der Stellungnahme. Außerdem kritisierte der AStA die mangelhafte Kommunikation seitens der Universität, weshalb man selbst erst relativ spät auf diese Thematik aufmerksam geworden sei. Die Studierenden wiederum werden dazu aufgerufen, vor dem 1. Januar möglichst alle bei Moodle vorhandenen Materialen herunterzuladen und zu sichern.
Der Geschäftsführer der VG Wort, Rainer Just, verteidige indes das Vorgehen und den Rahmenvertrag. In einem Interview mit dem Online-Portal Netzpolitik kritisierte er jüngst die Untätigkeit der Hochschulen seit 2013. Das Urteil des BGH sei seit langem bekannt gewesen, von den Verantwortlichen aber verdrängt worden. Zugleich versuchte Just den Meldeaufwand zu relativieren und betonte, der Rahmenvertrag beruhe auf Leistung und Gegenleistung. Von der Reaktion vieler Hochschulen wiederum sei er „wirklich überrascht, weil ich gedacht habe, dass das Ganze konstruktiver angegangen wird“. Abgesehen von Anpassungen bei der Umsetzung ließ Just allerdings keine wirkliche Bereitschaft erkennen, die Grundlagen des Rahmenvertrags nachzuverhandeln. Stattdessen schloss er mit der Aussage: „Man sagt ja immer so schön: Wenn man mal drüber schläft, schaut es am nächsten Tag ein bisschen anders aus. Vielleicht kehrt da [an den Hochschulen] noch irgendwo etwas Realitätsbezug ein.“
Lieber Herr Hafer,
vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Ergänzungen! Gestatten Sie mir bitte zwei kurze Antwort zu den aufgegriffenen Punkten:
1) Das ist ohne Zweifel zutreffend. Ein „Ende der Lernplattformen“ wird im Artikel aber auch nicht beschrieben. Das Bereitstellen von Literatur ist nicht die Einzige Funktion von Moodle, jedoch ein integraler Bestandteil der gegenwärtigen Nutzung. Würde diese wegfallen oder deutlich eingeschränkt werden, wäre das aus studentischer Sicht eine grundlegende Veränderung und weitreichenden Konsequenzen für den Studienalltag. Diesen Aspekt möchte der Artikel zu betonen.
2) Ein Worst-Case-Szenario soll hier auch nicht beschworen werden, aber ein solches ist eine – von mehreren – realistischen Möglichkeiten. Allein schon aufgrund der geringen verbleibenden Zeit bis zum Jahresende erscheint es zunehmend fragwürdig, ob ein rechtsgültiger Kompromiss bis dahin zustande kommt – selbst wenn die VG Wort von ihrer gegenwärtigen Position abrücken solle. Damit besteht beispielsweise auch die Möglichkeit einer zeitweisen unsicheren Rechtslage – mit entsprechenden Konsequenzen.
Viele Grüße
Peter Schuld
speakUP
Liebes speakUP.TO Team,
danke für Euren Überblicksartikel und die eingeholten Stellungnahmen, die vielleicht dazu beitragen, etwas mehr Klarheit zu schaffen. Ich möchte trotzdem noch ein paar Ergänzungen zufügen:
1) Aus meiner Sicht bedeutet die Situation auf keinen Fall „das Ende der Lernplattformen“. Was die VG Wort antreibt ist auch mir nicht deutlich, aber es geht ja vor allem um ein neues Abrechnungsmodell und im Kern ist die Nutzung von digitalen Ressourcen nicht in Frage gestellt. Und man kann mit Moodle ja so viel mehr machen, als PDFs zu verteilen….
2) Der Unirahmenvertrag steht zur Zeit dermaßen in der Kritik und wird so massiv boykottiert, dass sich die VG Wort m.E. bewegen wird. Daher macht es jetzt keinen Sinn, Worst-Case-Szenarien zu beschwören. Ein kluger Umgang mit
3) Gut ist es aber, über die Frage der Wissenschaftsschranke und die Zukunft des Urheberrechts in den Zeiten der Digitalisierung zu sprechen. Gut wäre aber auch, die Betrachtung auf die „Praktiken der digitalen Ressource“ hin auszudehnen. Ich sehe den freien Zugang zu Wissen als lohnenswertes Ziel, ich sehe aber auch dass die pure Verfügbarkeit von Informationen und Ressourcen noch nicht die ganze Lösung sein wird.
Viele Grüße,
Jörg Hafer