Kooperationsverbot wird deutlich gelockert

Das im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot ist in seiner bisherigen Form Geschichte: Der Bund kann die Länder zukünftig umfangreich bei der Finanzierung des Hochschulwesens unterstützen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gesetzesänderung geht aber nicht allen Akteur_innen weit genug. Von Peter Schuld.

Da Bildungspolitik in Deutschland Ländersache ist, obliegt diesen grundsätzlich auch die Finanzierung der verschiedenen Bildungseinrichtungen. Der Bund durfte sich bislang nur in einzelnen Fällen und zeitlich befristet an den Kosten des Bildungswesens beteiligen. Dieses in der Verfassung festgeschriebene Kooperationsverbot war in der Vergangenheit jedoch zunehmend in die Kritik geraten. Besonders aufgrund der prekären Situation im Hochschulwesen wurde ein stärkeres Engagement des Bundes gefordert, da die Länder sich finanziell zunehmend überfordert sahen.

Breiter Konsens

Nachdem der Bundestag bereits im November mit erforderlicher Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Gesetzesänderung votiert hatte, stimmte am 19. Dezember auch der Bundesrat der Initiative einstimmig zu. Sofern es sich um Projekte überregionaler Bedeutung handelt, darf der Bund Hochschulen zukünftig dauerhaft bei diesen finanziell unterstützen.

„Die Neuregelung ermöglicht eine stärkere Kooperation über bereits vereinbarte Pakte hinaus“, kommentierte die brandenburgische Wissenschaftsministerin Sabine Kunst (seit Kurzem Mitglied der SPD) den Beschluss. „Das eröffnet uns auch im Land Brandenburg zusätzliche Möglichkeiten.“ Gerade bei der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen hoffe sie auf besondere Effekte.

Die Bildungsministerin der Bundesregierung, Johanna Wanka (CDU), zeigte sich mit dem partei- und länderübergreifenden Konsens ebenfalls zufrieden. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder bliebe erhalten, die Hochschulen könnten aber trotzdem stärker unterstützt werden.

Kritik kam jedoch von Politiker_innen, denen der Beschluss nicht weit genug geht. Denn die Auflockerung des Kooperationsverbotes betrifft lediglich die Universitäten und Hochschulen, beim übrigen Schulwesen ändert sich nichts. „Ich denke, da geht noch mehr“, sagte beispielsweise Sylvia Löhrmann (Grüne), Bildungsministerin aus Nordrhein-Westfalen.

Entwicklung bleibt abzuwarten

Welche zusätzlichen Mittel den einzelnen Hochschulen in Zukunft zur Verfügung stehen werden, bleibt abzuwarten. Das wird auch davon abhängen, wie die Länder ihren neuen finanziellen Spielraum nutzen. In Brandenburg kommen beispielsweise nach der vollständigen Übernahme der BAFöG-Kosten durch den Bund nur rund 100 der im Landeshaushalt freiwerdenden 185 Millionen bis Ende der aktuellen Legislaturperiode im Jahr 2019 den Hochschulen zu Gute (speakUP berichtete).

Außerdem bleibt ebenso abzuwarten, wie viel Geld der Bund tatsächlich investiert. Das Deutsche Studentenwerk zum Beispiel hofft auf eine stärkere Förderung beim Bau von neuen Wohnheimen. Diese kann der Bund nun zumindest befristet besser fördern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert