Echte Handarbeit: Studi-Job Samenspende

Welcher Studi kennt nicht das Problem: Auf dem Konto herrscht Ebbe am Monatsende, es muss Geld her. Wenn dann das BAFöG oder der Obolus der Eltern nicht reichen, müssen viele Student_innen nebenbei arbeiten gehen. Wir zeigen euch im vierten Teil der Serie „Ungewöhnliche Student_innenjobs“ (nach Aktmodeln, „In der Röhre liegen“ und Kompars_in spielen), wie man als Samenspender nebenbei Geld verdient. Von Christoph Freytag.

Samen spenden – für die meisten ist es wohl ein Synonym für leicht verdientes Geld. Und daran ist durchaus etwas dran. Es gibt aber einige rechtliche Aspekte und ethische Dinge, die zu beachten sind, bevor man(n) sich dafür entscheidet.

Als Mitglied der speakUP-Redaktion habe ich mich in Berlin-Brandenburg umgeschaut, wo es Samenbanken gibt, die männlichen Studenten einen Nebenjob als Samenspender ermöglichen. Ob die weiblichen Kommilton_innen auch Eizellen spenden könnten?

Das Angebot ist überschaubar – es gibt zwei Samenbanken in Berlin, in Brandenburg keine. Zum einen die SEJ Samenbank Berlin GmbH in Reinickendorf und zum zweiten die Berliner Samenbank GmbH in Berlin-Mitte. Beide Samenbanken wählen ihre Spender nach strengen Kriterien in Hinblick auf die Samenqualität aus, nicht jeder ist geeignet. Nur etwa acht Prozent aller deutschen Männer kommen für diesen „Job“ in Frage. Im Vorfeld prüfen daher beide Samenbanken zuerst, ob die Spermaqualität des Spenders geeignet ist.

„Risikogruppen“ dürfen keine Samenspender werden

Zudem gibt es weitere Ausschlusskriterien. Potientelle Spender dürfen nicht Angehörige bestimmter „Risikogruppen“ sein. Dazu gehören Homosexuelle, Drogenabhängige und Männer mit oft wechselnden Geschlechtspartner_innen. Dass gleichgeschlechtlich lebende Menschen keinen Samen spenden dürfen, wird immer wieder kritisiert.

Einschränkungen gibt es auch beim Alter – meist bewegt sich die erlaubte Altersspanne zwischen 18 und 40 Jahren bei den bundesweit tätigen Samenbanken. Außerdem unterschreiben Spender immer, dass sie kein Spender bei einer anderen Samenbank sind.

Hat der Spender die erste Hürde geschafft, wird im zweiten Schritt ein Gesundheitscheck durchgeführt. Es wird eine Blut- und Urinprobe genommen. Die medizinischen Proben werden im Labor auf Infektions- und Geschlechtskrankheiten wie z. B. Gonorrhoe, Hepatitis B und HIV untersucht. Außerdem wird in Gentests ein Blick auf eventuell vorhandene Erbkrankheiten, Diabetes und Epilepsie geworfen.

Als speakUP-Redakteur habe ich das Prozedere testweise bei der Berliner Samenbank GmbH mitgemacht. Beim Erstkontakt mit dem Unternehmen wurde ich gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Darin wird der potentielle Spender nach Erkrankungen in der Familie, der Lebensweise und Lebenszielen befragt, auch kann eine kurze Nachricht für die Spenderkinder hinterlassen werden. Nachdem alle medizinischen Werte in Ordnung waren, gab es einen Termin bei der Samenbank für die Aufnahme als Spender.

Wer sind die „typischen“ Samenspender – Studenten, Arbeitslose?

Laut Ann-Kathrin Hosenfeld, Laborleiterin der Berliner Samenbank GmbH, sind es nicht nur Student_innen, die diese Nebentätigkeit ausüben: „Unsere Spender sind zwischen 20 und 38 Jahren alt und kommen aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten. Eine große Gruppe bilden Studenten. Eine weitere große Gruppe ist die der Familienväter über 30 Jahren, d.h. Männer, die meist in stabiler Partnerschaft leben und eigene Kinder großziehen. Die Berufsgruppen der Spender erstrecken sich von Ausbildungsberufen bis hin zum Akademiker.“ Andere Aspekte (außer der Samenqualität) spielten nur eine untergeordnete Rolle, so Hosenfeld.

Wie am Anfang angedeutet, gibt es rechtliche Fallstricke. Doch wieviel verdient ein Spender eigentlich? 105 Euro pro Spende gibt es beispielsweise bei der Berliner Samenbank GmbH, was sich im Schnitt auch bei anderen deutschen Samenbanken erzielen lässt. Es gibt einen dreiwöchigen Spendenzyklus (einmal pro Woche). Zudem wird einmal pro Zyklus eine Blut- und Urinprobe gemacht. Nach jedem Zyklus werden 35 € ausgezahlt, nach 6 Monaten die restlichen 70 €. Gut ist auch – es sind steuerfreie Einnahmen, da es sich wie z.B. eine Blutplasmaspende um eine Organspende handelt.

So einfach ist es dann alles doch nicht

Da mag der typische männliche Student hellhörig nur ans Geld denken im ersten Moment. Ist doch alles prima, oder? Doch die Rechtslage in Deutschland macht es Spendern und Samenbanken nicht leicht. Grundsätzlich sollten sich Samenspender bewusst sein, dass Kinder bereits seit dem  Kinderrechtsverbesserungsgesetz von 1989 ein Recht haben, die Identität des Spenders zu erfahren. Zwar erfolgt die Spende bei einer Samenbank zunächst anonym, die Spender werden aber bei allen Samenbanken mit Namen geführt. Der Gesetzgeber verlangt zudem, dass die Daten mindestens 30 Jahre aufbewahrt werden.

Eine Frage ist auch, ob Spender von den Eltern der Kinder zu Unterhalt verklagt werden können. Frau Hosenfeld kann hier entwarnen: „Das Risiko, dass Samenspender zur Unterhaltspflicht herangezogen werden, ist äußerst gering. Die Empfängerpaare unterzeichnen eine notarielle Vereinbarung, in der sie alle Rechte und Pflichten am Kind inklusive Unterhalt anzunehmen erklären. Sie stellen den Spender explizit von allen Unterhaltverpflichtungen frei.“ Bisher sei noch kein Spender in Deutschland zu Unterhalt verpflichtet worden, heißt es bei der Berliner Samenbank. Bisher wurden in Deutschland mehr als 100.000 Spenderkinder gezeugt.

Kein Unterhalt, aber unter Umständen Erbschaft

Generell habe ein Kind jedoch mit der Volljährigkeit die Möglichkeit, die Identität des genetischen Vaters zu erfahren, klärt uns die Laborleiterin auf: „Ist dies von der Kinderseite her früher gewünscht, kann zunächst versucht werden, einen einvernehmlicher Kontakt mit dem Spender über die Samenbank herzustellen. Ist dies nicht erfolgreich, müsste das Kind vor Gericht sein Recht erklagen.“ Somit gibt es also praktisch doch keine Anonymität, zumindest nicht mehr, wenn die Kinder mal „groß“ sind. Natürlich haben auch die Kinder, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurden, das verfassungsmäßig zugesicherte Recht auf Erbschaft – auch hier nur dann, wenn das Kind es sich später erklagt.

Nach einem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshof, nach dem in einem Einzelfallurteil bereits einem minderjährigen Kind das Recht zur Kenntnis des Spenders eingeräumt wird, ist die Anonymität in Zukunft wohl noch weniger gesichert. Zumindest in Bayern habe es nach dem Urteil einen Rückgang der Spendenbereitschaft gegeben, sagt uns Frau Hosenfeld. Bei der Berliner Samenbank GmbH wiederum habe man das nicht beobachten können.

Auch die Spender wollen oft nicht einfach nur ihren Becher abgeben und dann schnell ihr Geld haben, erklärt Hosenfeld: „Viele Spender erkundigen sich nach der Anzahl der durch ihren Samen gezeugten Kinder, sodass wir eher verzeichnen, dass es ein beidseitiges Interesse gibt, sich früher oder später kennenzulernen.“ Eine gewisse Offenheit, eines seiner Spenderkinder eventuell später kennenzulernen, sollte daher mitgebracht werden. Auch sollte sich der Spender bewusst machen: „Er“ erzeugt neues Leben, wenn auch mit einem profanen Nebenjob – eine ethisch-moralische Frage, die jeder für sich selbst beantworten muss.

Samenspender brauchen dennoch nicht in Panik verfallen

Zuviel Angst davor braucht „Mann“ vermutlich aber doch nicht haben, dass irgendwann die Kinder an die Tür klopfen und einziehen wollen: Den Spenderkindern geht es in erster Linie um das Kennenlernen der eigenen Identität, und nur eines von 10 Spenderkindern erfährt überhaupt, wie es gezeugt wurde.

Zu guter Letzt stellt sich die Frage, ob auch Frauen Eizellen spenden können. Das ist in Deutschland verboten, Frauen können aber für den Eigenbedarf „ein Reservoir anlegen“, damit nach einer möglichen Unfruchtbarkeit (z.B. in Folge einer Chemotherapie) dennoch der Kinderwunsch in Erfüllung gehen kann. Im Gegensatz zu Männern nimmt bei Frauen die Fertilität ohnehin mit dem 35. Lebensjahr ab.

Damit bleibt das Thema Samenspende naturgemäß eine männliche Domäne. Wer jetzt denkt, er könnte „ewig“ spenden, irrt: Die Zahl der Kinder pro Spender ist in Deutschland auf 15 begrenzt, im Gegensatz etwa zu den USA. So sollen zufällige Halbgeschwisterschaften vermieden und die genetische Vielfalt gewahrt werden.

Mehr Infos: samenbank-berlin.de (SEJ Samenbank Berlin GmbH), berliner-samenbank.de (Berliner Samenbank GmbH).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert