Unser UNIversum – Folge 6: Das unbezahlte Praktikum

Für viele von uns ist das Praktikum Pflicht. Andere absolvieren es freiwillig, weil sie Arbeitserfahrung sammeln oder ihren Lebenslauf erweitern wollen. Aber aus welchen Gründen wir es auch machen und egal, was wir uns davon versprechen ‐ wir haben eine faire Bezahlung verdient. Ein Plädoyer für einen Mindestlohn für alle Praktikant_innen. Kolumne von Katja Rink.

Heute hatte ich meinen letzten Arbeitstag als Praktikantin. Vier Monate habe ich zu politischen Themen recherchiert, Veranstaltungen organisiert oder dort ausgeholfen, wo Not an der Frau war. Auch die tägliche Presseschau gehörte in meinen Aufgabenbereich. Hier ist mir in letzter Zeit eine Thematik besonders ins Auge gestochen – die Debatte um den Mindestlohn. Erst vor wenigen Tagen wurde er im Bundestag beschlossen, ab 2015 tritt er in Kraft. Und er soll nach einer Übergangszeit von zwei Jahren für alle gelten. Fast alle: Es könnte sein, dass einige Praktikant_innen darauf verzichten müssen.

Der aktuelle Konsens besagt, dass freiwillige Praktika, die länger als sechs Wochen betragen, auf der Basis des Mindestlohns vergütet werden sollen. Für Praktika während der Ausbildung, die als Pflichtpraktika vorgeschrieben sind, gilt diese Regelung nicht. Ebenso wenig für Kurzzeitpraktika, die höchstens sechs Wochen dauern. Hier können Arbeitgeber_innen bei der Strategie bleiben, die viele von ihnen auch heute schon verfolgen: Möglichst wenig Geld für möglichst viel Arbeitskraft ausgeben.

Ich kann mich zu einer der „Glücklichen“ zählen, die für ihr Praktikum eine Aufwandsentschädigung von 400 Euro monatlich erhalten hat. Betitelt wird das als „fair“. Aus gutem Grund, denn in den Sozialwissenschaften ist dieses Entgelt keineswegs selbstverständlich. Viele Organisationen, Parteien, Unternehmen oder Ministerien halten 300 Euro für angemessen. Und andere – wie beispielsweise das Auswärtige Amt – bezahlen Praktikant_innen gar nicht. Das ist kein schlechter Witz, es ist unsere Realität.

Das Argument, um Praktikant_innen im Studium einen angemessenen Lohn vorzuenthalten ist, dass BAföG und Finanzspritzen der Eltern für die Deckelung der Lebenshaltungskosten ausreichen sollen. Die Lücken dieser Argumentation würden sich zeigen, wenn man mit den betroffenen Studierenden spräche. Denn viele von uns sind auf einen Nebenjob mit ausreichender Bezahlung angewiesen, da der Förderungssatz zu niedrig ausfällt oder aber da die Familie nicht willens ist, 600 Euro im Monat an ihren Sprössling zu überweisen – oder sie es sich schlicht nicht leisten kann. Wer es schafft, neben einem unbezahlten Vollzeitpraktikum und diverser universitärer Pflichten noch einen Zweitjob zu meistern, vor dem oder der ziehe ich meinen Hut.

Zum anderen ist es von Arbeitgeber_innen-Seite schlicht falsch, zu behaupten, Praktikant_innen würden ihnen keinen Mehrwert bringen. Das Klischee, dass der oder die Praktikant_in nichts leistet, außer Kaffee zu kochen, ist überholt. Manchmal frage ich mich sogar, ob dieses Bild mit Absicht so lange aufrechterhalten wurde – frei nach dem Motto: Wer keine anspruchsvollen Aufgaben im Unternehmen erledigt, der wird auch nicht bezahlt. Viele leisten in ihrem Praktikum jedoch verantwortungsvolle und unverzichtbare Arbeit. Und obwohl es eigentlich primär darum gehen sollte, den oder die Praktikant_in an der Hand zu nehmen und ihm oder ihr einen Einblick in den Berufsalltag zu gewähren, so sind einige doch nur Ersatz für eine Vollzeitarbeitskraft. Zum Preis von zwei Wochen Einarbeitungszeit und sonst nichts.

Um diesem Plädoyer Rückhalt zu verleihen, möchte ich die Kehrseite natürlich nicht außer Acht lassen. Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde würde das Gehalt bei einer Vollzeitpraktikumsstelle etwa 1.400 Euro brutto betragen. Das ist eine horrende Summe. Kleinere Arbeitgeber prognostizieren schon jetzt, dass sie viele freiwillige Praktikumsstellen streichen müssten. Eine weitere Möglichkeit wäre, Praktika generell auf höchstens sechs Wochen zu begrenzen. Allerdings hätte damit niemand etwas gewonnen. Praktikant_innen nicht, weil dieser Zeitraum zu kurz ist, um wirklich etwas lernen zu können, und Arbeitgeber _innen nicht, weil sie damit den Einsatzbereich und Verantwortungsspielraum für Praktikant_innen immens einschränken.

Es existiert allerdings auch ein Weg heraus aus diesem Dilemma: Ein eigenes Mindestlohnniveau für freiwillige als auch Pflichtpraktika. Der BAföG-Höchstsatz liegt momentan bei 597 beziehungsweise 670 Euro, wenn man die Kranken- und Pflegeversicherung einberechnet. Diesen Grundbetrag erachtet man allgemein als ausreichend und fair, damit Studierende ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Auf ein Lohnniveau pro Stunde heruntergebrochen, wären das bei einer Vollzeitstelle gerade einmal vier Euro. Das ist nicht einmal die Hälfte des Mindestlohns. Es ist jedoch bedeutend mehr als der Stundenlohn von etwa 1,80 Euro, den viele Praktikant_innen momentan umgerechnet bei einer Aufwandsentschädigung von 300 Euro im Monat erhalten. Und es ist eben auch bedeutend mehr als nichts.

Wir wollen weiterhin Praktika machen können. Es ist für uns eine Möglichkeit Erfahrungen zu sammeln, Berufsfelder auszutesten – und es soll auch eine Möglichkeit sein, unsere Ausgaben zu decken. Wir wollen, dass Arbeitgeber_innen durch den Nulltarif niemanden mehr ausschließen, der sich ein Praktikum ohne Einkommen nicht leisten kann. Bis der Mindestlohn in Kraft tritt, wird noch einige Zeit vergehen. Ich hoffe, dass die Stimmen der „Generation Praktikum“ in der Zwischenzeit Gehör finden.

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