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How To: Therapieplatzsuche

Studieren ist doch etwas grundlegend Entspanntes. Die meisten Student*innen können ihr Leben zwischen Partys und vielen Litern Mate in der Mensa ja eigentlich genießen. Oder?

Wenn man dann als Student*in doch mal äußert, dass man sich gestresst fühlt oder der Leistungsdruck zu viel ist, wird man ein wenig belächelt. Schließlich ist das alles Nichts gegen den Berufsalltag und die 40 Stunden-Woche.

Diese Einschätzung ist aber ein bisschen unfair. Der Leistungsdruck und der Stress im Lernalltag sind nicht zu unterschätzen. Wer sich überfordert und gestresst fühlt, übertreibt nicht, wenn er Hilfe sucht. Es ist sogar eher schädlich die eigene Belastung runterzuspielen.

Aber selbst, wenn man sich dazu überwindet nach Hilfe zu suchen, ist nie wirklich klar, wo man überhaupt anfangen soll. Um die ersten Schritte zu erleichtern, folgen hier Ressourcen und Anlaufstellen bei Belastung und psychologischen Problemen im Studium.

Angebote der Uni Potsdam

Eine erste Anlaufstelle bei Krisen rund um das Studium bietet die Uni Potsdam selbst an. Die Psychologische Beratung hat offene Sprechzeiten, die telefonisch oder in Präsenz wahrgenommen werden können. Dort kann man z.B. Hilfe bei Prüfungsangst und Schreibblockaden aber auch bei Selbstwertproblemen und Krisen im persönlichen Umfeld finden.👉 Psychologische Beratung der Uni Potsdam

Die Psychologische Beratung bietet Hilfestellungen zu verschiedenen Schwerpunkten an. Beispielsweise gibt es eine eigene Ersti-Hotline, die den Start in das Studium erleichtern soll. Es ist eine besondere Herausforderung sich in ein neues Lebensumfeld und den Lernalltag an der Uni einzufinden. Die Ersti-Hotline kann dabei helfen, solche Startprobleme zu überwinden.

Für internationale Student*innen wird die Beratung auch auf Englisch angeboten. Diese Sprechstunden werden vor Ort und über Zoom abgehalten. Leben fernab von Familie und in einem fremden kulturellen Umfeld ist eine besondere Herausforderung. Wer Probleme rund um das Studium im Ausland hat, kann in den Sprechstunden Unterstützung und Lösungsansätze finden.

Terminservicestelle

Eine langfristigere Lösung ist eine ambulante Psychotherapie. Gesetzlich Krankenversicherte können zunächst die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung nutzen.
👉 Terminservicestelle der KVBB

In Brandenburg kann man dazu die 116 117 anrufen. Alternativ gibt es auch ein Kontaktformular auf der Website der KV. 👉 Kontaktformular . Allerdings muss im Kontaktformular auch eine Telefonnummer angegeben werden, da man bei verfügbaren Terminen für Erstgespräche zurückgerufen wird.

Ein Erstgespräch bei einer Psychotherapeut*in ist keine Garantie auf einen Therapieplatz. Wenn im Anschluss an das Erstgespräch kein zeitnaher Termin verfügbar ist, kann man die Terminservicestelle einfach nochmal kontaktieren.

Eine weitere Möglichkeit ist es Psycholog*innen und Praxen über die Website einer Krankenkasse zu suchen und selbst zu kontaktieren. Die meisten Krankenkassen haben eine Arzt-Suche Funktion, die einem Fachärzte in eurem Umkreis anzeigen. Es sind Websites dieser Ärzte oder alternativ Emailadressen und Telefonnummern verlinkt, am üblichsten ist aber die telefonische Kontaktaufnahme. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme ist die schriftliche Dokumentation wichtig. Am besten sollte man sich Uhrzeit des Gesprächs notieren, mit wem man gesprochen hat und wann das nächste Erstgespräch verfügbar ist.

Erfolglose Therapieplatzsuche – Was nun?

Auf dem Papier sollte es jedem möglich sein einen Therapieplatz über die Terminservicestelle zu bekommen. Wenn das aus verschiedenen Gründen doch nicht funktioniert, gibt es eine letzte Möglichkeit einen Therapieplatz zu finden. Dazu ist allerdings erheblicher Eigenaufwand nötig.

Kassenpatienten haben einen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapeutische Behandlung übernimmt. Das ist gesetzlich festgelegt.

Die Krankenkasse muss zusätzlich auch die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen, wenn die Behandlung nicht aufschiebbar ist. In diesem Fall darf der Kassenpatient die Behandlung selbst suchen und die Krankenkasse muss die Kosten übernehmen. Das Schreibt § 13 Abs.3 SGB V vor.

Zu beachten ist, dass man der Krankenkasse aber zuerst die Möglichkeit geben muss einen Therapieplatz bei einem bei einem Vertragspsychotherapeuten der Kasse zur Verfügung zu stellen. Erst dann darf man nach Terminen bei Privatpraxen suchen.

Damit die Kosten übernommen werden, muss ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Zu diesem Antrag gehören verschiedene Bescheinigungen, die man selbst besorgen muss:

  • Zunächst muss die erfolglose Therapieplatzsuche schriftlich dokumentiert sein. Das kann z.B. eine Sammlung von E-Mails und protokollierten Telefongesprächen sein, aus denen hervorgeht, dass keine zeitnahe Behandlung in diesen Praxen möglich ist.
  • Es sollten ca. fünf erfolglose Anfragen dokumentiert sein.
  • Außerdem ist eine Bescheinigung notwendig, dass die psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist. Das sollte am besten von einem Hausarzt bescheinigt werden.
  • Schließlich muss eine approbierter Psychotherapeut*in in einer Privatpraxis bescheinigen, dass die Behandlung kurzfristig übernommen wird. Dazu muss man selbst die Privatpraxen kontaktieren und bei verfügbaren Terminen um die Bescheinigung bitten.

Die Krankenkasse muss der Kostenübernahme zugestimmt haben, bevor einen Termin bei einer Privatpraxis wahrgenommen wird! Es geht also zunächst nur um die Bescheinigung das Termine vorhanden sind, nicht um einen verfügbaren Termin.

Der Antrag an die Krankenkasse muss zwei Forderungen beinhalten:

  1. Zunächst muss beantragt werden, dass die Krankenkasse die Behandlung bei einem eigenen Vertragspsychotherapeuten der Kasse ermöglicht.
  2. Dazu kann beantragt werden, dass die Kosten für die Behandlung in der bereits kontaktierten Privatpraxis übernommen werden, wenn die Kasse keinen eigenen Therapieplatz innerhalb von 3 Wochen zur Verfügung stellen kann.

    Wenn sich die Krankenkasse nicht zurückmeldet oder den Antrag ablehnt, kann schriftlich Wiederspruch eingelegt werden. Ausführliche Informationen zu einem Antrag nach § 13 Abs.3 SGB V kann man beispielsweise auf der Seite der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer finden. 👉 Kostenerstattungs-FAQ (PDF)

Checkliste Kostenerstattung

  • Protokoll mit 5 negativen Rückmeldungen von durch die Kasse zugelassenen Psychotherapeuten.
  • ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit der der Psychotherapeutischen Behandlung.
  •  Bescheinigung einer approbierten Psychotherapeut*in in einer Privatpraxis, dass die Behandlung ohne Wartezeit möglich ist.

Durchhalten!

Die Suche nach einem Therapieplatz kann sehr anstrengend sein, lohnt sich aber. Vielleicht bekommt ihr einen Termin, aber es passt überhaupt nicht mit der Therapeut*in oder ihr sammelt Absagen, so wie andere Leute Pokémon sammeln. Leider ist das normal, weswegen ihr euch nicht entmutigen lassen solltet.

Wenn das alles zu viel wird, fragt bei Familie und Freunden nach Unterstützung. Manchmal hilft es schon, wenn jemand einfach ein offenes Ohr hat. Unterstützung bei Telefonaten und Emails schreiben kann auch beim Durchhalten helfen.

Wir wünschen dir viel Erfolg!

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