Eindeutig viel Spielraum

Der Beschluss des Studierendenparlaments zur finanziellen Förderung der Bürgerinitiative „Für ein Potsdam ohne Garnisonkirche“ stößt nicht nur im Wissenschaftsministerium auf Widerstand: Nun fordert auch der Präsident der Universität Potsdam das Studierendenparlament auf, die finanzielle Förderung zu stoppen. Von Philipp Schwartz.

Die Debatte dürfte auch den täglich aus Berlin kommenden Studierenden nicht entgangen sein: Flyer in den Mensen, Plakate in den Fluren der Fakultäten und Stände unter freiem Himmel, in denen Kommiliton_innen Unterschriften gegen den Wiederaufbau der Garnisonkirche sammeln. Auch die verfasste Studierendenschaft möchte im Namen aller Studierender der Uni Potsdam die Gegner_innen des Wiederaufbaus unterstützen – nicht nur inhaltlich, sondern auch finanziell: So teilte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) Anfang April mit, dass „das Studierendenparlament der Universität Potsdam auf Initiative des AStA finanzielle Mittel in Höhe von 1.800 Euro der Bürgerinitiative gegen den Wiederaufbau der Garnisonkirche bewilligt“. Die Stadt ignoriere die „Bedürfnisse junger Menschen und Studierender“, in dem sie das studentische Leben in der Innenstadt auf Kosten einer „Kulisse mit pseudo-historischen Fassaden“ verbanne. So seien die derzeitigen Wohnheime der Breiten Straße „in Modellen der ‚neuen‘ historischen Innenstadt“ nicht vorhanden. Der AStA möchte damit den „demokratischen Einfluss auf städtebauliche Entwicklungen“ fördern und sieht sich in seiner im Hochschulgesetz verbrieften Rolle bestätigt, die Interessen der Studierenden zu vertreten.

Aus Sicht des brandenburgischen Wissenschaftsministeriums hat der AStA mit dieser bereitwilligen Spendenbereitschaft seine Grenzen jedoch klar überschritten: Der Wiederaufbau der Garnisonkirche habe nichts mit Hochschulpolitik zu tun und die zwangsweise erhobenen Beiträge aller Studierenden würden in diesem Fall zweckentfremdet, hieß es aus dem Ministerium. Es stützt seine Argumentation auf den Paragraph 16 (bis zur Novellierung des Gesetzes Paragraph 15) des Hochschulgesetzes von Brandenburg. Dieser beschränke die Aufgaben des Ausschusses allein auf hochschulpolitische Angelegenheiten. Gleichzeitig erwartete man vom Uni-Präsidium, dass das Ganze dort genau überprüft und gegebenenfalls unterbunden wird.

Ganz so sicher wie im Ministerium war man sich in der Universitätsleitung anscheinend nicht: Lange hielt sich das Präsidium mit einer klaren Positionierung bedeckt. Der Präsident als oberste Rechtsaufsicht über die Organe der Studierendenschaft wollte die Entscheidung nicht alleine fällen und holte sich Rat bei einem „neutralen, externen Rechtsgutachter“. Um wen es sich bei dem Gutachter genau handelte, teilte die Universität auf Nachfrage bis Redaktionschluss nicht mit. Bei der Stadt Potsdam bat man um Auskunft über die Bauplanung im Falle eines Wiederaufbaus der Garnisonkirche. Nach langer Zeit scheint man sich nun auch im Präsidium einig zu sein: In einer Mitteilung an die speakUP hieß es, dass Ziele wie bezahlbarer Wohnraum, kein historisierender Stadtbau und die Trennung von Kirche und Staat „keinen spezifischen hochschulpolitischen Bezug“ hätten. Auch die Studierendenwohnheime in der Breiten Straße wären nicht von den Baumaßnahmen betroffen. Der Präsident hat deshalb entschieden, den Beschluss des Studierendenparlaments zu beanstanden und wird es auffordern, ihn zurückzunehmen. Das Studierendenparlament (StuPa) kann die Beanstandung annehmen und die finanzielle Förderung stoppen oder gegen die Beanstandung den Rechtsweg einlegen. Wenig überraschend tendieren die Studierendenvertreter_innen, sich auf Paragraph 16 des Hochschulgesetzes beruhend, zu Letzterem.

Im Büro des AStA schüttelt man über die Vorgehensweise des Uni-Präsidiums nur den Kopf. Allein die Kosten für das Rechtsgutachten dürften den Streitwert um ein Vielfaches überschritten haben. Am Ende werden unnötigerweise viele öffentliche Mittel der Hochschule und der Studierendenschaft ausgegeben worden sein, um die Verwendung einer so kleinen Summe zu klären. Aus Sicht des Studierendenausschusses sei es ein bekannter und schon seit Jahrzehnten geführter Konflikt um die Auslegung jenes Paragrafen, der die Aufgaben der Studierendenschaft regeln soll. Jedoch scheint er genau das nicht zu tun und hat immer wieder für Zündstoff gesorgt. Und in der Tat bietet er viele Interpretationsmöglichkeiten: Neben der „Wahrnehmung der Interessen der Studierenden“ soll die Studierendenschaft auch die politische Bildung fördern, staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein mit eingeschlossen. Eindeutig scheint hier nur, dass bei so viel Spielraum zur Auslegung weitere Konflikte absehbar sind. Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes haben sich auch die Aufgaben der Studierendenschaft in Bezug auf ihre politischen Aktivitäten kürzlich leicht erweitert.

Auch wenn der Präsident den Konflikt „außerordentlich“ bedauere, sehe er jedoch keine Alternative: „Das Gesetz spricht hier eine eindeutige Sprache“. Der AStA wiederum erläuterte dem Präsidenten bereits in einem Schreiben vom April seine Sicht der Dinge. Dort betont man nicht nur, dass die Unterstützung einer solchen Initiative auch „als Förderung des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins anzusehen“ sei, sondern vor allem, dass städtebauliche und studentische Belange gerade in Potsdam eng miteinander verflochten seien: Nachdem auch bereits der alternative Club „Spartacus“ aus der Innenstadt verdrängt wurde, sehen die Antragsteller_innen das „Pub a la Pub“ in Gefahr. Vor allem würden die geplanten Mittel und das beanspruchte Bauland für neue Studiwohnheime wesentlicher dringender benötigt.

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