Mehr Geld für Studierende: Das ändert sich zum Wintersemester beim BAföG

Mit dem 1. August tritt das 26. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft und bringt zahlreiche Verbesserungen für Studierende und Schüler_innen mit sich. Von einem erhöhten Wohnzuschlag über Änderungen bei den Rücklagen hin zu Neuregelungen bei der Rückzahlung: Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen beim BAföG. Von Carolin Kulling.

Von den circa 2,86 Millionen Studierenden in Deutschland bezogen im Jahr 2018 517.675 Studierende BAföG-Leistungen. Das BAföG, kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz, ermöglicht damit einem erheblichen Teil der deutschen Studierendenschaft das Hochschulstudium und unterstützt zahlreiche Kinder aus einkommensschwachen Familien während der Schul- und Studienzeit. Ab dem kommenden Wintersemester können sich diese nun über mehr Leistungen freuen. Der Kreis der BAföG-Berechtigten wird zudem erweitert. Wir geben einen Überblick über die Neuerungen:

Änderungen beim Wohnzuschlag und höhere Leistungen

In nahezu allen deutschen Großstädten, vor allem aber in den Hochschulstädten, steigen die Mieten rasant an. Wer nicht bei den Eltern wohnt, erhält daher ab Oktober einen erhöhten Wohnzuschlag. Statt den bisher angesetzten 250 Euro gibt es dann eine Wohnpauschale von 325 Euro.

Mehr Ausgaben für Studierende gibt es zudem nicht nur dank der hohen Mieten, sondern auch wegen den insgesamt angestiegenen Lebenshaltungskosten. Um sich diesen anzunähern, wird der Förderungshöchstsatz künftig um 17 Prozent angehoben. Der bisherige Satz von 735 Euro soll bis zum Jahr 2020 stufenweise auf 861 Euro anwachsen.

Mehr Studierende mit BAföG-Berechtigung und höhere Rücklagen

Seit 2012 ist die Zahl der BAföG-Empfänger_innen konstant abgesunken: Während 2012 noch über 670.000 Studierende gefördert wurden, waren es 2018 nur noch circa 517.000. Als Begründung dafür sieht das Ministerium für Bildung und Forschung die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland an.

Vor allem für Familien, die knapp über den Anspruchsgrenzen liegen, ist es aber keinesfalls einfach, ein Studium zu finanzieren. Um diese besser zu unterstützen, steigen die Einkommensfreibeträge im Oktober um 7 Prozent. Bis 2020 sollen diese sogar um 16 Prozent im Vergleich zum jetzigen Stand ansteigen und damit mehr Studierenden eine finanzielle Unterstützung ermöglichen.

Weitere Änderungen gibt es künftig auch bei den Rücklagen: Wer BAföG bezieht, darf bisher nicht mehr als 7500 Euro an finanziellen Mitteln besitzen. Dieser Betrag wird im Jahr 2020 auf 8200 Euro erhöht.

Besser Ausbildung und Familie vereinbaren

Für Studierende mit besonderen familiären Verpflichtungen, etwa weil sie Kinder haben oder Angehörige pflegen, gibt es spezielle Entlastungen, die nun ebenfalls verbessert werden. Der Kinderbetreuungszuschlag steigt zum Einen von 130 auf 140 Euro monatlich, ab 2020 sogar auf 150 Euro. Ebenso wird künftig die Altersgrenze von Kindern erhöht, die dabei Berücksichtigung finden: Statt bis 10 gilt diese Regelung von nun auch für Kinder bis 14 Jahren. Studierende, die ihre Eltern oder sonstige nahe Angehörige pflegen, bleiben zudem über das Ende der Förderungshöchstdauer förderungsberechtigt, um das Studium zeitlich besser einteilen zu können.

Erhöhter Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag

Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung ändert sich ab diesem Jahr einiges. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz passt sich dem Umstand an, dass der durchschnittliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag seit 2015 auch von Studierenden erhoben wird. Der BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung steigt daher von 71 auf 84 Euro. Der Pflegeversicherungszuschlag wird außerdem von 15 auf 25 Euro monatlich erhöht.

Verringerte Verschuldungsängste?

Ein Hochschulabschluss ist heutzutage kein Garant für ein hohes Einkommen. Daher sorgen sich viele BAföG-Empfänger_innen, wenn sie an die Rückzahlung der BAföG-Schulden denken. Auch bei diesem Punkt gibt es aber künftig Änderungen.

Die Regelrate für die Darlehensrückzahlung beträgt momentan noch 105 Euro monatlich, diese wird ab dem 01. April 2020 auf 130 Euro angehoben. Wer dann 77 Monatsraten zurückgezahlt hat, ist endgültig schuldenfrei und hat damit eine Höhe von etwa 10.000 Euro abbezahlt. Um aber auch finanziell Schwächere zu unterstützen, kann ein Antrag wegen geringen Einkommens gestellt werden und weniger als 130 Euro pro Monat gezahlt werden. Auch in diesem Fall endet die Rückzahlung künftig nach 77 Monatsraten, obwohl der Betrag damit unter 10.000 Euro liegt.

BAföG-Antrag stellen

Studierende der Universität Potsdam können ihren BAföG-Antrag im Studentenwerk Potsdam, mit Sitz am Potsdamer Hauptbahnhof, stellen. Das Studentenwerk empfiehlt, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, bestenfalls drei Monate vor Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums.

Weitere Infos zu den Änderungen beim BAföG gibt es auf der Webseite des Ministeriums für Bildung und Forschung.

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