Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat die Rückmeldegebühren an den Brandenburger Universitäten gekippt: Statt 51 dürfen nun nur noch knapp 20 Euro veranschlagt werden. Von Maria Dietel.
Jahrelang waren die Rückmeldegebühren an den Brandenburger Universitäten zu hoch, darunter auch die der Uni Potsdam, so entschied bereits am 17. Januar 2017 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Bisher wurde eine Rückmeldegebühr von 100 DM/51 Euro (seit 2004) durch die Universitäten in den Semestergebühren veranschlagt, so im Brandenburgischen Hochschulgesetz seit 2000 verankert. Dies stehe entsprechend des veröffentlichten Gerichtsbeschlusses in einem „groben Missverhältnis“ zu den tatsächlich anfallenden rund 20 Euro und sei damit „nichtig“.
Dem Urteil vorausgegangen waren Klagen mehrerer Studierenden an den Universitäten Brandenburgs aus den Jahren 2001 bis 2007, die die Rückmeldegebühr als zu hoch ansahen und Rückzahlungen forderten.
20 statt 51 Euro Rückmeldegebühr
Die seit 2000 im Brandenburgischen Hochschulgesetz verankerte Rückmeldegebühr in Höhe von 51 Euro orientierte sich damals „aus Gründen der Einheitlichkeit des Wissenschaftsraumes Berlin-Brandenburg an der Höhe einer entsprechenden Gebühr von 100 Deutschen Mark pro Student und Semester im Berliner Hochschulgesetz“, so im Beschluss des BVerfG, und wurde damals mit dem Haushaltsstrukturgesetz als Maßnahme zur strukturellen Entlastung des Landeshaushaltes eingeführt.
Entsprechend der Berechnungen des Verwaltungsgerichtes Potsdam lägen die tatsächlichen Bearbeitungskosten für eine Immatrikulation oder Rückmeldung bei den Hochschulen in Brandenburg bei durchschnittlich 20,32 und nicht bei den veranschlagten 51 Euro, was einem einhunderprozentigem Aufschlag entspricht. Der Kostenschlüssel unserer Uni Potsdam liegt sogar mit 10,52 Euro pro Rückmeldung noch deutlich unter diesem Durchschnitt, so berichtet der rbb.
Eine einheitliche Verwaltungsgebühr in Höhe der rund 20 Euro wurde ausgesprochen, um die Attraktivität teurerer Hochschulen weiter zu gewährleisten, da beispielsweise bei der Technischen Universität Cottbus tatsächlich Verwaltungskosten von etwa 51 Euro für eine Rückmeldung anfallen.
Das Urteil war bereits seit November 2012 absehbar, da bereits dort die Studiengebühren in Berlin durch das Bundesverfassungsgericht gekippt wurden (speakUP berichtete). Anlass zur Reaktion für das Land Brandenburg bedeutete dies jedoch nicht (speakUP berichtete).
„Klarer Erfolg in unserem jahrelangen Kampf gegen versteckte Studiengebühren“
Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Potsdam (AStA) begrüßte in einer ersten Stellungnahme vom 7. Februar das Urteil, welches einen „klaren Erfolg in unserem jahrelangen Kampf gegen versteckte Studiengebühren“ darstelle (speakUP berichtete). Der AStA setzt sich nun für eine schnelle Umsetzung des Urteils durch das Land Brandenburg ein und stellt deutlich heraus, „dass die von SPD und CDU eingeführten Gebühren, welche bis einschließlich des Wintersemesters 2008/09 erhoben wurden, nicht legal sind und an die betreffenden Studierenden zurückgezahlt werden müssen.“
Situation nach 2007 weiter unklar
Die rechtliche Situation für die erhobenen Rückmeldegebühren nach 2007 bleibt aber weiterhin unklar, weshalb sich der AStA weiterhin für Rückzahlungen einsetzen wird: „Doch Unrecht bleibt Unrecht, weshalb wir die ersatzlose Streichung des entsprechenden Paragraphen im Hochschulgesetz – so wie es der Koalitionsvertrag der Landesregierung vorsieht – und eine komplette Rückzahlung aller seit 2001 erhobenen Gebühren fordern. Die Mittel, die für die Hochschule dabei wegfallen, müssen eindeutig durch das Land kompensiert werden.“
Das Oberlandesgericht Brandenburg muss nun prüfen, ob und wie die Studierenden der Brandenburger Hochschulen ihre Zahlungen zurückbekommen.