Im bislang längsten Streik der GDL stehen ab Dienstagmorgen (2 Uhr) für sechs Tage bis voraussichtlich zum 10. Mai (9 Uhr) alle Züge der Deutschen Bahn still. Zugleich streiken die Tram- und Bus-Fahrer_innen in Potsdam und Umland. Somit häufen sich bereits in der vierten Uni-Woche die Fehlzeiten in „anwesenheitspflichtigen“ Lehrveranstaltungen. speakUP hat nachgefragt, wie man sich als Studierende_r am Besten verhält – und ob es vielleicht eine Rückerstattung des Semestertickets gibt. Von Marie-Ann Koch.
Keine zwei Wochen nach dem letzten Streik sind am 29. April zum wiederholten Male die Verhandlungen zwischen den DB-Verhandlungsführer_innen und der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) gescheitert. Daraus resultierend treten ab Dienstag früh 2 Uhr die Lokomotiv- und Lokrangierführer_innen sowie die Zugbegleiter_innen der Deutschen Bahn in den bisher längsten Streik im Personenverkehr.
Uni-Präsident: Streik ist für Uni Potsdam besonders „ärgerlich“
Dass dies vor allem für die Studierenden und Dozent_innen der Uni Potsdam wieder viel Zeit und Aufwand bedeutet, weiß auch der Präsident der Universität Potsdam, Oliver Günther. Gegenüber speakUP bezeichnet er den Streik „insbesondere für eine Universität wie die unsere, die sich über mehrere Standorte erstreckt“, als „ausgesprochen ärgerlich“.
Der seit vergangenem Donnerstag anhaltende Streik der Busse und Straßenbahnen in Potsdam (speakUP berichtete) erschwere die Situation erheblich. „Der Ersatzfahrplan löst diese Probleme nicht auch nur annähernd“, so Günther weiter. „Insofern kann ich nur an unsere Dozentinnen, Dozenten und Studierenden appellieren, gelassen zu bleiben und flexibel auf die Herausforderungen zu reagieren.“
AStA erinnert: Keine Anwesenheitspflicht!
Gelassenheit und Flexibilität erhoffen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Studierende, wenn es um das streikbedingte Versäumen „anwesenheitspflichtiger“ Veranstaltungen geht. Florian Görner, Referent für Verkehr beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), erklärt: „Jede_r Studierende_r sollte sich umgehend zur Klärung an den AStA wenden, wenn Dozent_innen hier Probleme machen, denn eine Anwesenheitspflicht gibt es nicht!“ – Tatsächlich sind die Anwesenheitslisten seit einem Senatsbeschluss von 2010 abgeschafft, die Abwesenheit in Lehrveranstaltungen also grundsätzlich „sanktionslos“.
Gibt es Geld für das Semesterticket zurück?
Außerdem will der AStA ausloten, ob die Studierenden angesichts der zahlreichen Ausfällen bei den „Öffentlichen“ einen Anspruch auf eine Teilerstattung ihrer Semesterticket-Gebühren haben könnten. „Ich prüfe gerade, ob eine Semtix-Rückerstattung, wie beim S-Bahn-Chaos vor einigen Jahren, möglich und nötig ist“, sagte Görner der speakUP. Damals hatten Studierende angesichts der erheblichen Schwierigkeiten bei der Berliner S-Bahn eine Teilerstattung in symbolischer Höhe als Verrechnungs-Scheck per Post erhalten.
Der AStA werde zunächst abwarten, um dann zu sehen, für wie viele Tage potentiell ein Anspruch auf Erstattung besteht. Unabhängig davon bestehen weiterhin die gewohnten Ansprüche bei Verspätungen entsprechend den Fahrgastrechten im Regional- und Fernverkehr – die für Studierende allerdings in der Regel sehr überschaubar ausfallen.
Notfallfahrpläne wie vor zwei Wochen
Wie schon vor zwei Wochen gibt es wieder einen Ersatzfahrplan, der erhebliche Veränderungen im Betriebsablauf der Deutschen Bahn aufweist:
- Von Berlin nach Potsdam kommt man mit dem RE1, der während des Streiks laut Ersatzfahrplan jeweils um 7.09, 8.09, 9.09, 12.39, 15.09 und 20.39 Uhr am Berliner Hauptbahnhof hält und die planmäßige Strecke (über Zoologischer Garten, Berlin-Charlottenburg usw. Richtung Brandenburg Hbf) bis Potsdam Hbf (27 Minuten Fahrzeit) und Potsdam Park Sanssouci (32 Minuten Fahrzeit) fährt.
- Die Rückfahrt mit dem RE1 nach Berlin soll um 8.47, 12.18, 14.47, 16.47, 18.47 und 22.18 Uhr von Potsdam Park Sanssouci (über Potsdam Hbf, Berlin-Wannsee etc. Richtung Frankfurt Oder) erfolgen.
- Die Regionalbahnlinien 20, 21, 22 und 23, die sonst die Uni-Standorte Golm, Neues Palais und Griebnitzsee verbinden, entfallen erneut komplett.
- Die für Studierende der Uni Potsdam möglicherweise relevanten Linien der Ostdeutschen Eisenbahn (ODEG) fahren wie gewohnt nach Fahrplan. Hier kann auf den RE2 (Halt u.a. in Berlin Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße), den RE4 (u.a. Berlin Südkreuz, Potdamer Platz, Berlin Hbf, Spandau) sowie die RB33 (von Wannsee bis Potsdam Medienstadt Babelsberg oder Potsdam Rehbrücke) zurückgegriffen werden.
Auch im S-Bahn-Verkehr kommt es zu Veränderungen:
- Die normalerweise zwischen Potsdam Hbf und Ahrensfelde fahrende S-Bahn-Linie 7 fährt wieder während des Streiks im 20-Minuten-Takt verkürzt zwischen Berlin Alexanderplatz und Marzahn.
- Dafür wird die S1 ab Oranienburg über Berlin-Wannsee und Griebnitzsee nach Potsdam Hbf verlängert.
- Aktuelle Infos gibt es auf der Seite der Deutschen Bahn für die Berliner S-Bahn.
Wo der eine Streik endet, beginnt der nächste.
In Potsdam angekommen, fährt auf der Route der Busse 605, 606 und X5 weiterhin nur im 30-minütigen Takt der sonst nur nachts verkehrende Bus N14. Straßenbahnen sind weiterhin nur alle 20 Minuten und auch nur auf bestimmten Teilstrecken des regulären Gesamtnetzes nutzbar. Weitere Informationen zu den Notfahrplänen im Streik der Busse und Straßenbahnen erhaltet ihr auf der Seite der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH.
Für kürzere Distanzen, z.B. zwischen Wohnort und Campus, ist die Nutzung der Nextbike-Fahrräder eine der letzten Alternativen: Sie können von Studierenden in bestimmtem Maße kostenlos genutzt werden. Während des Streiks könnte es mit erhöhter Nachfrage an zentralen Verleihstellen allerdings zu Engpässen kommen.
Mehr zum Streik der Bus- und Tram-Fahrer_innen in und um Potsdam: speakup.to/streik-in-potsdam. Bei der Recherche unterstützte Denis Newiak.
Ergänzung vom 5. Mai, 9.45 Uhr: Der Vizepräsident für Lehre und Forschung, Andreas Musil, teilte über die universitätsweite Mailingliste am Morgen mit, dass „die Lehrenden der Universität aus dem streikbedingten Fehlen von Studierenden keine nachteiligen Folgen für die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen ziehen“ dürften. Desweiteren schreibt Musil: „Sofern ausnahmsweise eine Anwesenheitspflicht besteht, kann diese für die Dauer des Streiks nicht aufrecht erhalten werden.“