An der Universität Potsdam gilt für die Präsenzlehre ab dem 3.1.2022 die 2G-Regel. Aber welche Konsequenzen hat dies für Studierende und welche Ausnahmeregelungen gibt es von der 2G-Regel? Mit all diesen Fragen beschäftigt sich der folgende Artikel und gibt euch zudem einen kurzen Überblick darüber, was ihr im kommenden Jahr bei Präsenzveranstaltungen beachten müsst. Von Lukas Reynert.
Was sind die neuen Corona Regeln an der UP?
Ab dem 3.1.2022 gilt in allen Präsenzveranstaltungen der Universität Potsdam die 2G-Regel, die voraussetzt, dass Studierende bei ihrer Teilnahme an Präsenzveranstaltungen entweder geimpft oder genesen sind. Auch gilt weiterhin in allen Gebäuden der Universität die obligatorische Maskenpflicht. Darunter fallen alle Seminarräume, Hörsäle und sonstige Lehrräume, sowie die Bibliotheken, Computer-Pools und Selbstlernbereiche.
Eine Ausnahme von der 2G-Regel herrscht in den Abholbereichen der Bibliotheken, sowie den Mensen. In den Mensen gibt es weder eine Kontaktdatenerfassung noch ist ein 3G-Nachweis nötig, um Zugang zur Mensa zu erhalten. Auch ist bei allen Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen neben der Maskenpflicht auch auf die 1,5m Abstandsregel zu achten. Dazu wird es ab nächstem Jahr eine verstärkte Kontrolle des 2G-Nachweises bei Lehrveranstaltungen, in Bibliotheken und den Eingängen zu universitären Gebäuden geben.
Wann bin ich von der 2G-Regel ausgenommen?
Kommen wir nun zu den Ausnahmeregelungen der 2G-Regel an der Universität Potsdam. Von der 2G-Regelung sind Personen ausgenommen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Diese müssen dies durch ein ärztliches Zertifikat nachweisen und zusätzlich einen tagesaktuellen Testnachweis vorzeigen, davon ist ein Selbsttest ausgeschlossen.
Auch gilt für das laufende Wintersemester eine Ausnahme der 2G-Regel bei Prüfungen und Lehrveranstaltungen mit hohen praktischen Anteilen. Auch in diesem Fall gilt alternativ zur 2G-Regel ein tagesaktueller Testnachweis, wovon ein Selbsttest ausgeschlossen ist. Auch weiterhin kann ein Formatwechsel der Lehrveranstaltungen von Präsenz zu Onlineveranstaltungen erfolgen, wenn die Mehrheit der Studierenden dem zustimmt.
Der neue 2G-UP-Ausweis
Um die Kontrollen des 2G Nachweises an der Universität Potsdam zu erleichtern, wird es ab sofort für alle Studierenden ein neues individualisiertes 2G-Nachweisdokument geben. Dieses Dokument besitzt bis zum 31.03.2022 Gültigkeit. Über den Link könnt ihr das neue 2G-Nachweisdokument einfach herunterladen, mit euren Kontaktdaten, sowie eurem Passbild ausfüllen und in Farbe ausdrucken. In der Woche vom 10. bis 14. Januar 2022 könnt ihr das Dokument an den Standorten am Neuen Palais und in Golm jeweils vom 9:00 bis 15:30 Uhr validieren. Möglich wird die Validierung am Campus Am Neuen Palais im Raum 1.08.0.60, im Foyer des Audimax sein und am Campus Golm im Haus 18, dem Foyer der Universitätsbibliothek. Zusätzlich kann die Validierung bei Pförtnern an beiden Campi vorgenommen werden.
Zur Validierung braucht ihr, neben dem bereits vorausgefüllten 2G-Nachweisdokument, euren Studierendenausweis sowie euren Impf- oder Genesungsnachweis. Für euch besteht eine Ausnahme von der 2G-Regel bis zum 31.01.2022, wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr bis zu diesem Datum einen vollständigen Impfnachweis erlangt habt. Zusätzlich dazu müsst ihr euch in diesem Fall täglich testen lassen (kein Selbsttest), sowie ab dem 17.01.2022 den Nachweis eures zweiten Impftermins oder eurer letzten Impfung erbringen.
Wo kann ich mich erst-, zweit-, drittimpfen lassen?
Für diejenigen von uns, die noch vorhaben sich impfen zu lassen, aber noch keinen Termin für eine Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung haben, findet hier ein paar Möglichkeiten:
- Impftermine Potsdam: https://www.potsdam.de/impfen-der-landeshauptstadt-potsdam
- Impftermine Brandenburg: https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/impfstellen/
- Impftermine Berlin: https://www.berlin.de/corona/impfen/
Und was sagst du?
Was ist deine Reaktion und Meinung zu der 2G-Regelung an der UP? Wir interessieren uns für deinen (anonymen) Kommentar, schreib uns eine Mail an redaktion@speakup.to!
— ENGLISH VERSION —
Since 3rd Jauary 2022, the attendance of lectures on the UP campuses are only possible under the 2G-rule, meaning you have to be vaccinated against or have recovered from Covid-19. What are the consequences for students and where are exceptions from the rule? Here is a quick update on all the current information. By Lukas Reynert. Translation by Hannah Mück.
What are the new regulations at the UP?
From January 2022 on, the 2G-rule applies to all lectures on campus. So when you attend a seminar on site, you have to be vaccinated against or have recovered from Covid-19. You are of course still required to wear a mask in all buildings: in seminar rooms, lecture halls, libraries, computer-pools and self-study areas. The request to keep a 1.5m distance and controls of the 2G-rule remain. You do not have to follow the 2G-rule in the lobbies of the libraries and in all canteens.
When are you exempt from the 2G-rule?
If there is a medical reason why you cannot or don’t have to be vaccinated, e.g. a pregnancy or a specific disease, you’re obviously exempt from the 2G-rule. However, you have to carry your medical certificate and a negative test result from a test centre (no self-tests) from the same day. For the winter semester 2021/22, there are exemptions of the 2G-rule for exams and lectures with a high practical degree. For those events, you also need a current negative test result.
NEW: The UP-2G pass
To simplify the 2G-controls on the campuses, there now is a new, individual 2G-verfication document. You can download the pass here and fill in your information and photo and print it. It will be valid until the end of the semester, 31st March 2022. You have to validate your pass from 10th to 14th January 2022 at Neues Palais (in the Audimax, room 1.08.0.60) or in Golm (library in house 18). For your validation you’ll need the new, filled-out pass, your student car and your 2G evidence.
Still looking for the vax?
You are also exempt from the 2G-rule until 31st January 2022, if you can prove that you will be fully vaccinated until this day. Until then, you have to get same day tested before attending campus. To do the maths: this means your second vaccination date has to be 17th January at the latest.
If you want to get your first, second or third dose of the vaccination, you can get an appointment easily here:
- Appointments in Potsdam: https://www.potsdam.de/impfen-der-landeshauptstadt-potsdam
- Appointments in Brandenburg: https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/impfstellen/
- Appointments in Berlin: https://www.berlin.de/corona/impfen/
What’s your take on the 2G-rule at university?
How was your reaction and what is your opinion about the new 2G-rule at this educational institution? We would love to read your (anonymous) comments down below!