10 Fakten zur Bundestagswahl 2017

An den Bushaltestellen, vorm Supermarkt und in der Stadt: Überall sieht man seit einigen Wochen Wahlplakate. Dazu kommen jetzt im Endspurt vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 TV-Duelle und Interviews mit den Spitzenkandidat_innen. Das wichtigste Dokument habt ihr aber bereits per Post erhalten: Die Wahlbenachrichtigung. Doch wie funktioniert die Wahl eigentlich? Was ist der Unterschied zwischen der Erst- und Zweitstimme? Und warum sollte ich überhaupt wählen? Die speakUP  präsentiert euch die wichtigsten Fakten zur Bundestagswahl 2017. Von Julia Hennig.

Wann und warum wird gewählt? Ein Rückblick in die Geschichte

1. Am 24. September 2017 findet von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag, der seit 1949 alle vier Jahre gewählt wird, statt. Dabei muss der Wahltag ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein und sollte möglichst nicht in den Hauptferienzeiten liegen. Die meisten Wahlen fanden daher im Herbst statt: Zehn Mal im September und drei Mal im Oktober. Zwei entscheidende Wahlen wichen jedoch von dieser Regel ab: Die erste Bundestagswahl am 14. August 1949, aus der Konrad Adenauer als Bundeskanzler hervorging und die erste Bundestagswahl nach der Wende am 2. Dezember 1990.

2. Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (…) ausgeübt“. Durch die Wahlen sollen auch die Interessen der Bevölkerung in ihren gewählten Vertreter_innen repräsentiert und die Bevölkerung in das politische System integriert werden.

Wie wähle ich und wen kann ich wählen?

3. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies sind dieses Jahr rund 61,5 Millionen Menschen, darunter drei Millionen Erstwähler_innen. Über die Hälfte der Wahlberechtigten sind dabei nach einer Schätzung des Bundewahlleiters über 50 Jahre alt. Bei dieser Altersgruppe ist die Wahlbeteiligung zudem überdurchschnittlich hoch, bei den unter 30-Jährigen liegt sie jedoch unter dem Durchschnitt.

4. Zur Bundestagswahl treten 42 Parteien an: Davon 34 mit eigenen Landeslisten, 8 nur mit eigenen Wahlkreiskandidat_innen. Im Wahlkreis 61 in Potsdam treten 17 Kandidat_innen als Wahlkreisabgeordnete und 15 als Abgeordnete der Landeslisten an. Ihr habt bei der Wahl jeweils 2 Stimmen: Die Erststimme für die Wahl der Abgeordneten aus den 299 Wahlkreisen und die Zweitstimme für die Abgeordneten der Landeslisten. Die Direktkandidat_innen mit den meisten Stimmen aus ihrem Wahlkreis ziehen direkt in den Bundestag ein. Die Zweitstimmen der einzelnen Parteien werden bundesweit addiert und die Bundestagsmandate auf die Parteien verteilt. Parteien mit weniger als 5% der Stimmen werden hierbei nicht weiter berücksichtigt.

5. Nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnen die bundesweit rund 650.000 ehrenamtlichen Wahlhelfer_innen mit der Auszählung der Stimmen. Diese Auszählung ist öffentlich, so dass alle interessierten Bürger_innen auch zusehen können. Nach der offiziellen Bekanntgabe der Wahlergebnisse überlegen die Parteien, mit welchen anderen Parteien sie eine Koalition bilden wollen. Danach beginnen die Koalitionsverhandlungen, die mit dem Koalitionsvertrag enden. Abschließend wird der Kanzler bzw. die Kanzlerin im Bundestag gewählt und die Minister_innen ernannt. Der Bundestag tritt dann spätestens 30 Tage nach seiner Wahl, also am 24.10.2017, zu seiner ersten konstituierenden Sitzung zusammen.

Warum sollte ich wählen gehen?

6. Weil es ein Privileg ist! Für uns ist das Wahlrecht in Deutschland selbstverständlich, für viele andere Menschen auf der Welt jedoch nicht. Auch in Deutschland galt dies bis 1990 für die Menschen in der ehemaligen DDR, die keine demokratischen freien und geheimen Wahlen hatten.

7. Jede Stimme zählt! Dies gilt insbesondere für knappe Wahlentscheidungen, die für die Koalitionsbildungen entscheidend sein können. Insbesondere bei der 5% Hürde sind einzelne Stimmen entscheidend, um den Einzug einer Partei zu ermöglichen oder zu verhindern. Auch wenn du vielleicht nicht deine „Wunschpartei“ auf dem Stimmzettel findest, kannst du mit der Wahl einer „Kompromisspartei“ zumindest den Einzug einer anderen Partei in den Bundestag verhindern.

8. Nichtwählen funktioniert nicht! Nichtwähler_innen sind im Bundestag nicht repräsentiert, also auch nicht ihre Interessen und Wünsche. Wenn du also aus Protest nicht wählen gehst, schadest du damit keiner Partei. Gehst du hingegen wählen, sind damit auch die Interessen der unterrepräsentierten jungen Bevölkerung vertreten.

Hilfen bei der Wahlentscheidung und Briefwahl

9. Du bist noch unentschlossen? Wir wollen und können dir die Entscheidung zwar nicht abnehmen, aber ein paar Hilfen geben. Am bekanntesten ist sicherlich der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für Politische Bildung, mit dem du deine Aussagen mit den Antworten von 32 Parteien vergleichen kannst. Daneben gibt es für Themen mit Wissenschaftsbezug den Science-O-Mat mit Antworten von 7 Parteien. Die Positionen der Direktkandidat_innen aus deinem Wahlkreis kannst du beim Kandidatencheck von Abgeordnetenwatch mit deinen eigenen abgleichen.

10. Du bist am Sonntag nicht da? Dann kannst du per Briefwahl wählen und einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen, den du auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung findest. In Potsdam geht dies mit Briefzustellung bis zum 22.9.2017 um 5 Uhr. Der Antrag kann auch formlos schriftlich oder persönlich gestellt werden, jedoch nicht telefonisch. Die Stadt Potsdam hat zudem ein Briefwahlbüro in der 1. Etage des Stadthauses eingerichtet. Alle Informationen zur Briefwahl in Potsdam mit einem Link zum Online-Formular und zur Wahllokal-Suche findest du hier.

Übrigens: Falls du deine Wahlbenachrichtigung auf dem Weg zum Wahllokal vergessen oder verlieren solltest, kannst du auch ohne diese wählen, musst dich aber mit deinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

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