Zwangsexmatrikulation, Klage und Co.

Im September fasste der Senat unserer Uni einen Beschluss, der den Umgang mit den mehreren tausend Studierenden in den alten Magister- und Diplomstudiengängen regelt. Seitens der Studierendenvertretung (AStA) gab es massive Proteste gegen den Inhalt des Beschlusses und auch gegen das Vorgehen der Uni-Leitung. (speakUP berichtete) Sowohl die Uni-Leitung, als auch der AStA standen der speakUP nun für die nachfolgenden Interviews zu Verfügung. Die Interviews führten Mandy Joachim und Paul Köppen.

 

Interview mit Interims-Präsident Dr. Thomas Grünewald

speakUP: Warum wurde das Rundschreiben an Diplom- und Magisterstudierende bezüglich ihrer eventuellen Zwangsexmatrikulation bereits verschickt, lange bevor sich der Senat mit diesem Thema beschäftigt hat?

Grünewald: Die Senatsbeschlüsse zur Einstellung der auslaufenden Studiengänge gehen schon auf das Jahr 2007 zurück. Insofern sind alle Entscheidungen und Beschlüsse schon vor vielen Jahren getroffen worden. Seitdem verweist die Hochschulverwaltung regelmäßig bei der Versendung der Rückmeldeunterlagen auf die entsprechenden Fristen. Und jetzt, da diese näher rücken, gab es noch einmal ein gesondertes Schreiben.

speakUP: Also gibt es gar keinen direkten Zusammenhang zwischen Senatsbeschluss und dem besagten Schreiben?

Grünewald: Nein. Schon 2004/2005 sind alle Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt worden. 2007 folgte dann die förmliche Aufhebung der alten Studiengänge mit den jeweiligen Restlaufzeiten. Dass wir jetzt fast an deren Ende angekommen sind, erklärt die Aktualität des Themas.

speakUP: Überrascht Sie die große Verwunderung und der Protest seitens der Studierendenschaft?

Grünewald: Wenn ich mich in die Situation eines Studierenden beziehungsweise einer Studierenden versetze, der oder die nicht ständig Fristen und Regelwerke vor Augen hat, kann ich durchaus verstehen, dass jemand sich die Situation bisher nicht ganz klar gemacht hat und jetzt einen Aha-Effekt erlebt. Gerade deswegen wollte die Universität mit diesem Schreiben das Thema auf die Agenda setzen und den betroffenen Studierenden sagen: „Denkt dran, ihr müsst jetzt was tun.“

speakUP: Das Schreiben informiert die Studierenden ja auch über die verbindliche Teilnahme zu einem studienrelevanten Beratungsgespräch. Was passiert, wenn dem nicht nachgekommen wird? Ist die Zwangsexmatrikulation dann theoretisch tatsächlich möglich?

Grünewald: Das wäre die allerletzte Konsequenz, von der ich glaube, dass sie nicht eintreten wird. Jeder Studierende, jede Studierende soll nicht mehr tun, als einmal zum entsprechenden Prüfungsausschuss zu gehen. Das verlängert dann den Prüfungsanspruch des- oder derjenigen. Wer das nicht täte und wer es nicht unternähme, sich dann in einen Bachelor-Studiengang umschreiben zu lassen, für den würde das dann tatsächlich irgendwann die Exmatrikulation bedeuten.

speakUP: Diese Umschreibungen sind ja aber nicht ohne weiteres möglich. Was kommt auf Studierende älterer Semester zu, wenn ihre alten Leistungsscheine nicht auf die neuen Module umgerechnet werden können und sie sich plötzlich im zweiten oder dritten Semester wiederfinden?

Grünewald: Das wäre nicht schön, ist aber natürlich der Studienreform geschuldet, die einfach keine 1:1-Übersetzung der Studieninhalte ermöglicht. Deshalb müssten Studierende der auslaufenden Studiengänge also letztlich ein Zurückstufen in Kauf nehmen. Aus den Instituten ist aber klar zu vernehmen, dass man sich bemüht, die Beratungsgespräche so zu nutzen, dass möglichst viel angerechnet werden kann. Besser ist aber natürlich, man schafft den gewählten Studienabschluss.

speakUP: Wie viele Studierende betrifft das denn momentan?

Grünewald: Die Zahl der Studierenden in den auslaufenden Studiengängen sinkt zusehends. Ende September waren es noch etwa 3.000.  Der Trend bei den Abschlussprüfungen zeigt deutlich nach oben, insofern sind wir zuversichtlich.

speakUP: Wie muss man sich die konkreten Auslauffristen für die alten Studiengänge eigentlich vorstellen? Was ist mit Studierenden, die vielleicht eine Prüfung wiederholen müssen? Und wie viele Prüfungen können die Professor_innen rein technisch überhaupt noch in der verbleibenden Zeit abnehmen?

Grünewald: Glücklicherweise haben Studierende in ihrer Studienabschlussphase erfahrungsgemäß einen engen Kontakt zu ihren Prüfer_innen. Deshalb kann man davon ausgehen, dass hier konkrete Absprachen getroffen werden, die dann auch von den entsprechenden Fristen nicht tangiert werden. Letztlich bleibt die Entscheidung bei den jeweiligen Prüfungsausschüssen. Zudem haben wir versucht, auch formell eine Regelung zu finden. Wenn die alten Studiengänge an den jeweiligen Stichtagen auslaufen, wird es kein Lehrangebot mehr für die Betroffenen geben. Der individuelle Prüfungsanspruch besteht aber weiter, mindestens zwei Jahre für den Normalfall, für Härtefälle durch Krankheit oder ähnliches sogar drei Jahre. Das hat der Senat jetzt so beschlossen.

speakUP: Verdeutlicht der Aufschrei der Studierendenschaft und das Rechtsgutachten des AStAs nicht aber auch gewisse Versäumnisse der Uni-Leitung, gerade in puncto Information?

Grünewald: Ich vermute eher, dass der ganze Sachverhalt recht lange verdrängt wurde. Man denke an Stuttgart 21 oder den Berliner Flughafen-Ausbau. Plötzlich wird man dann durch die Aktualität aufgeschreckt und dann wird daraus ein politisches Thema. Und die auslaufenden Studiengänge sind ein ganz hervorragendes Thema, um damit Politik zu machen. Das kann man niemandem vorwerfen. Ich würde sogar sagen, dass das gut so ist. Es ermöglicht uns zum Beispiel das Nachsteuern. Und genau das haben wir ja auch getan, nachgesteuert, weil es sachgerecht war. Als die Umstellung der Studiengänge beschlossen wurde, hat man sich natürlich nicht bis ins letzte Detail mit den Fragen beschäftigen können, die jetzt am Ende der Auslauffristen gestellt werden müssen. Man ging davon aus, dass die betroffenen Studierenden dann entweder examiniert oder bereits umgeschrieben sein werden. Deshalb haben wir jetzt, wo die Stichtage immer näher kommen, mit konkreten Beschlüssen nachgesteuert und entschieden, was für den Fall der Fälle passieren soll. Die Regelung, die dabei jetzt entstanden ist, ist gut. Das melden uns auch die jeweiligen Fakultäten zurück, wo die Beratungsgespräche schon erste Erfolge gebracht haben. Denn es muss doch klar sein: Auch der Studienabschluss ist ein Zweck des Studiums. Ich glaube, ganz vielen können wir dabei jetzt noch helfen.

speakUP: Aber warum kam es dann bei all den hehren Zielen zum Dissens mit dem AStA?

Grünewald: Die Beschlüsse 2007 sind von allen Gremien der Universität mitgestaltet worden. Dann kam eine gewisse Verdrängungsphase – und jetzt sind wir in der Bewusstseinsphase.

speakUP: Aber muss sich nicht auch die Uni-Leitung vorwerfen lassen, dass sie die von Ihnen genannte ‚Verdrängungsphase‘ nicht früher durch Kommunikation beendet hat?

Grünewald: Es gibt eine lange Tradition der Turnusgespräche zwischen AStA und Uni-Leitung, die wir hoffentlich auch mit dem neu-gewählten AStA beibehalten können. Wir haben dort jedenfalls immer auch über die auslaufenden Studiengänge gesprochen, weil wir ja seit geraumer Zeit die Frage des jeweiligen Lehrangebots für die Bachelor- und Master-Studierenden einerseits und die Studierenden der alten Studiengänge andererseits im Auge haben. Insofern stand das Thema auch immer auf der Tagesordnung. Ich denke, so kennen mich die Studierenden auch: Ich bin jemand, der eher einmal zu oft, als einmal zu selten auf bestimmte Dinge hinweist. Und es war immer ein Thema, dass wir zu viele haben, die zu lange im System sind. Damit meine ich nicht, dass ich jemandem sein längeres Studium missgönne, sondern dass es für uns immer sehr schwierig war, mit diesen Faktoren ein Lehrangebot zu planen. Wir wussten einfach nicht, wann werden diese Studierenden in die Kurse kommen.

speakUP: Es gab vor einiger Zeit eine Vollversammlung, die mit Bezug auf die anstehenden Senatsbeschlüsse explizit Forderungen seitens der Studierendenschaft zu dem ganzen Sachverhalt aufgestellt hat, die nun wiederum aber nicht berücksichtigt worden sind. Warum nicht?

Grünewald: Die Beratungen über die Vorlage des Senatsbeschlusses fanden in der Senats-LSK statt. Dort wurde einstimmig – also auch mit den Stimmen der Studierenden – die Annahme des jetzt beschlossenen Programms befürwortet. Im Vorfeld der letzten Senatssitzung und natürlich auch im Umfeld der Präsidentenwahl wurde das Thema dann nochmal sensibel. Es gab einige kritische Fragen zur Sinnhaftigkeit der Regelung, die dann auch in der Senatssitzung selbst diskutiert und bewertet wurden.

speakUP: Es bleibt doch der Eindruck des Kommunikationsproblems. Sie beschreiben eine offenbar sachliche Regelung, die Studierenden sind jedoch schockiert, der AStA hat sogar einen Anwalt eingeschaltet. Wo liegt das Problem?

Grünewald:Ich sehe gar kein großes Problem; weder darin, dass jetzt kontrovers diskutiert wird, noch darin, dass es ein Rechtsgutachten gibt. Wir haben sogar auf das Rechtsgutachten reagiert, indem wir trotz der Kurzfristigkeit noch einige Detailänderungen vorgenommen haben. Dass die gefassten Beschlüsse einer weiteren Rechtsprüfung unterzogen werden sollen, ist doch vollkommen ok. Ein Senatsbeschluss ist ja nicht in Stein gemeißelt. Wir wollten die Situation für den Studierenden der auslaufenden Studiengänge regeln und haben dafür eine gute Lösung gefunden, zu der ich stehe und von der die Studierenden jetzt auch informiert sind. Das ist wichtig. Sollte es darüber hinaus tatsächlich rechtlichen Änderungsbedarf geben, werden wir uns dem stellen. Ich sage allerdings auch: Wir sind zuversichtlich, dass unsere Regelung rechtmäßig ist.

 

Interview mit dem AStA

speakUP: Wieso geht der AStA so vehement gegen den Senatsbeschluss vor?

AStA: Es fängt schon bei der Abstimmung im Senat an. Dem Beschluss wurde mit der kleinstmöglichen Mehrheit gerade eben zugestimmt. Nur vier Professor_innen stimmten zu. Außer den zwei studentischen Vertreter_innen, die gegen den Beschluss stimmten, enthielten sich alle anderen Senatsmitglieder. Das ist auch nicht verwunderlich. Änderungen seitens der Unileitung an der Ordnung wurden erst in der Senatssitzung vorgelegt und konnten somit überhaupt nicht überdacht werden. Es wurde also bei elf Sitzen im Senat mit nur vier Ja-Stimmen eben jener Beschluss gefasst. Das spricht wohl für sich.

speakUP: Das ist interessant. Denn in der Senats LSK haben die fünf studentischen Vertreter_innen für den Beschluss gestimmt. Wie passt dieses unterschiedliche Abstimmungsverhalten in den beiden Gremien zusammen?

AStA: Erstens lag die Ordnung mit einem Mal sehr plötzlich vor und man hatte kaum Zeit sich wirklich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Zweitens wirkt die Ordnung auf den ersten Blick wie ein Kooperationsangebot. Die Probleme liegen aber im Detail. Durch von uns angestrengte Rechtsgutachten und eine tiefere Einarbeitung in das Thema ist schnell klar geworden, dass die Probleme in der Tiefe liegen und die Ordnung daher so nicht vertretbar ist, da sie nicht geltendem Recht entspricht.

speakUP: Wer von euch kam überhaupt auf den Gedanken, dass mit der Ordnung etwas nicht stimmt?

AStA: Sowohl durch die Rückmeldungen bei uns im AStA, als auch durch unsere Beratungstätigkeit wissen wir, dass viele Studierende durch diese neue Ordnung erhebliche Probleme bekommen werden, ihr Studium erfolgreich abzuschließen.

speakUP: Also sind eure Kritik und euer Vorgehen ganz klar durch belegbare in der Praxis aufgetretene Probleme der Studierenden begründet?

AStA: Absolut, ja. Unsere Kritikpunkte sind nicht nur theoretisch begründet. Wir sind nicht, wie es teilweise dargestellt wird, aus Prinzip gegen diese Ordnung. Vielmehr haben wir ganz konkrete Anhaltspunkte von den Studierenden selbst, dass es in jedem Fall Probleme geben wird.

speakUP: Ihr schreibt in Pressemitteilungen, dass Schreiben, in denen auf Inhalte des Senatsbeschlusses verwiesen wird, bereits vor Abstimmung über diesen Beschluss verschickt wurden. Die Uni-Leitung gibt zu bedenken, dass das Schreiben auf Senatsbeschlüssen von 2004 bzw. 2007 beruht.

AStA: Die Senatsbeschlüsse von 2004 oder 2007 besagen nicht, dass die alten Magister- und Diplomstudiengänge aufgehoben werden. Es wurde lediglich beschlossen keine höheren Semester mehr in diese Studiengänge zu immatrikulieren. Das ist in der Öffentlichkeit nicht richtig dargestellt worden. Es wurde ausschließlich ein Immatrikulationsstop verhängt und keine Aufhebung der Studiengänge. Dahingehend lassen wir auch gerade prüfen, ob eine solche Aufhebung überhaupt rechtskräftig ist. Desweiteren wurde in betreffendem Schreiben, die Anfang des Jahres versendet wurden, ganz klar Bezug genommen auf den erst im September gefassten Senatsbeschluss. Es haben allerdings nicht alle Institute ein solches Schreiben versandt. Das haben nur einige Professor_innen an ihren Instituten veranlasst.

speakUP: Kannten denn diese Professor_innen die Ordnung, über die im September abgestimmt wurde zu dem Zeitpunkt, als sie die Schreiben mir Bezug auf diese Ordnung versandten?

AStA: Nein, das ist nicht möglich. Die Ordnung wurde erst im Laufe des Jahres ausgearbeitet.

Interessanterweise haben die Professor_innen, von deren Instituten die Briefe Anfang des Jahres verschickt wurden, im Senat im September für den Beschluss gestimmt. Sie wollten sich wohl nicht die Blöße geben, dass sie Schreiben mit Bezug auf einen Beschluss verschickt hatten, dem sie am Ende nicht zustimmten. Sie haben sich durch die Briefe selbst dazu gezwungen, für die Ordnung zu stimmen, obwohl sie sie nicht gekannt hatten.

speakUP: Es bleibt aber nun mal dabei: Magister und Diplom haben ausgedient. Die Studiengänge laufen aus. Was würdet ihr am Verfahren ändern?

AStA: Dass die Studiengänge auslaufen ist klar und auch nicht unser Problem. Wichtig ist dabei aber, dass die betroffenen Studis ein Recht auf Vertrauensschutz haben. Das heißt, dass ihnen ermöglicht werden muss, dass begonnene Studium nach damals geltendem Recht zu beenden. Dafür müssen sie einerseits ihre Studienleistungen, also zum Beispiel Seminare, erbringen können. Entweder muss die Studienordnung dafür noch aktiv bleiben, oder es werden Äquivalenz-listen angefertigt. Aus denen soll erkennbar sein, welche Leistungen die Studis noch erbringen können, die dann für ihr Studium anrechenbar sind. Um diese Leistungen zu erbringen müssen die Studis dann natürlich auch genügend Zeit haben. Außerdem muss natürlich gewährleistet sein, dass über diese Übergangszeit hinaus ihr Prüfungsanspruch erhalten bleibt.

speakUP: Was heißt denn in euren Augen genügend Zeit ganz konkret?

AStA Unser Ansatzpunkt sind die letzten Studis, die als Magister- oder Diplomstudierende im Jahr 2007 immatrikuliert wurden. Sie sind damals ohne konkrete Regelung zu einer späteren Exmatrikulation nach einer bestimmten Anzahl von Semestern immatrikuliert worden. Bachelorstudis haben heute hingegen eine klare Regelung, die besagt, dass sie Anspruch auf eine doppelte Studienzeit haben. Das heißt, dass ich als Bachelorstudi heute bei zum Beispiel sechs Semestern Regelstudienzeit theoretisch bis zu zwölf Semester Zeit habe, mein Studium zu beenden. Da jetzt aber die alten Studiengänge auslaufen und den Studis durch die Unileitung sehr enge Fristen gesetzt werden, besteht für die Studis der alten Studiengänge nicht einmal mehr dieser Anspruch auf die doppelte Anzahl der Semester. Dabei ist diese Regelung – auch wenn wir Exmatrikulationsregelungen generell ablehnen –  ganz klar im Brandenburgischen Hochschulgesetz verankert. Er muss daher, wie bei allen Studierenden, auch den als letztes immatrikulierten Magister- oder Diplom-Studis mindestens gewährleistet werden. Ebenso wie ein über das Ende der Studienzeit hinaus geltender Prüfungsanspruch.

speakUP: Erlischt denn der Prüfungsanspruch für die alten Studiengänge nach Ablauf der Zeit für ihre Studienleistungen?

AStA: Leider ja. Im Moment ist das so in der neuen Ordnung festgelegt. Das ist auch einer unserer Hauptkritikpunkte denn das ist tatsächlich rechtswidrig. Insgesamt ist diese ganze Ordnung juristisch mehr als fragwürdig, obwohl auf einige unserer Änderungsanliegen kurz vor der betreffenden Senatssitzung im September eingegangen wurde. So ist zum Beispiel zwar die Pflicht an einem Beratungstermin teilzunehmen zwar in ein Recht umgewandelt worden, von der Wahrnahme dieses Rechts hängt allerdings ab, ob man die Verlängerung der Semester bekommt oder nicht. Du hast zwar ein Recht, aber wenn du es nicht wahrnimmst hast du Pech gehabt.

speakUP: Werdet ihr denn weiter juristisch gegen diese Regelung vorgehen?

AStA: Ja in jedem Fall. Zwar hat die Uni-Leitung einige von uns aufgezeigte Probleme ausgeglichen, aber in der entscheidenden Frage nach dem Auslaufen des Prüfungsanspruchs hat sie sich nicht bewegt. Dieses ganze „Feld“ ist juristisch allerdings nicht besonders gut beackert. Uns geht es aber darum in jedem Fall dafür zu sorgen, dass ein Studi, der gewillt ist sein Studium abzuschließen, dazu auch eine realistische Chance bekommt.

speakUP: Zieht ihr dafür in Betracht, gegen die Uni zu klagen?

AStA: Ja.

speakUP: Wieso musste es überhaupt so weit kommen? Es ist doch allen Beteiligten seit vielen Jahren klar, dass die Studiengänge auslaufen und dass Regelungen her müssen. Warum knallt es jetzt erst zwischen der Studierendenschaft und der Unileitung? Klappt da einfach die Kommunikation nicht?

AStA: An einem Kommunikationsproblem liegt das sicher nicht. Bereist die ASten vor uns standen in regelmäßigem Kontakt zur Unileitung und haben über dieses Thema diskutiert. Aber es gibt da einfach einen Interessenkonflikt. Wir und die Unileitung kommen inhaltlich nicht auf einen Nenner. Und dass es ausgerechnet jetzt „knallt“ liegt einfach daran, dass jetzt eine Ordnung vorliegt, die in unseren Augen nicht rechtsmäßig ist.

Eine Antwort auf „Zwangsexmatrikulation, Klage und Co.“

  1. Ist die Ordnung auch mir Sicherheit nicht! Die haben doch totale Narrefreiheit, irgendetwas einfach neu und vor allem nachträglich! in Ordnungen festzulegen!!! *expoldier*!! Es ist dermaßen dreist, daß diese Leute (fast alles) entscheiden können, was sie wollen! Von wegen Rechtssicherheit…… Auch im universitären Alltag sind viele Dinge absichtlich nicht rechtlich geregelt und gibt den Dozenten ein ziemliches Hoheitsrecht! Bespilesweise kann man nichts machen, wenn eine Dozent für eine versemmelte Hausarbeit keine Nachbesserung zuläßt…!?!?! Mir fällt kein Grund ein, der das rechtferigen würde! (Außer Betrugversuch vielleicht..) Da sowas gewöhnlich nicht schriftlich festgelegt ist, hast du keine Chance, irgendwo derartiges einzuklagen oder zu verlangen… Es sind gesetzlich abgesichrte Hierarchievorrechte, eben durch die Nichtausschrift solcher Sachen!!!! Ich könnte kotzen!

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