Uni-Präsident beanstandet Stupa-Förderung für Bürgerbegehren gegen Garnisonkirche

In Potsdam regt sich seit Längerem Widerstand gegen den kostspieligen Wiederaufbau der umstrittenen Garnisonkirche in der Breiten Straße. Das Studierendenparlament beschloss kürzlich, das Bürgerbegehren gegen das Vorhaben finanziell aus Mitteln der Studierendenschaft zu fördern. Nun schaltet sich der Uni-Präsident ein und verlangt die Rücknahme des Beschlusses: Er gehe über die Kompetenzen der verfassten Studierendenschaft hinaus. Von Lisa Störi und Denis Newiak.

Der Präsident der Universität Potsdam, Oliver Günther, hat die geplante finanzielle Unterstützung des „Bürgerbegehrens gegen den Wiederaufbau der Garnisonkirche“ durch das Studierendenparlament rechtlich beanstandet. Wie das Präsidialamt dieser Zeitschrift am Freitag mitteilte, sei man „nach sorgfältiger Prüfung“ zu dem Schluss gekommen, dass der Beschluss der Studierendenschaft über die ihr im Hochschulgesetz gewährten Kompetenzen hinausgehe. In einem ersten Schritt des Verfahrens werde zunächst die Studierendenschaft angehört.

Die Hochschulleitung hatte ein Gutachten „eines neutralen externen Gutachters“ in Auftrag gegeben, das nun zu dieser Einschätzung gekommen war. „Der Studierendenschaft kommt, wie der Universität auch, ein hochschulpolitisches und kein allgemeinpolitisches Mandat zu“, so die Hochschulleitung zur Begründung. Eine Mitfinanzierung der Initiative aus Mitteln der Studierendenschaft sei daher nicht gerechtfertigt. Der Präsident ließ verlauten, dass er den Konflikt bedauere und es sich bei seinem Vorgehen nicht um eine inhaltliche, sondern eine formale Kritik handele. Er sehe keine rechtliche Alternative, als das Studierendenparlament zur Rücknahme des Beschlusses aufzufordern.

Vertreter_innen der Studierendenschaft halten das Vorhaben derweil „in Anbetracht der sozialpolitischen und städtebaulichen Situation in Potsdam“ für „nicht nachvollziehbar“: Die notwendigen 100 Millionen Euro würden wohl vor allem aus Steuergeldern finanziert, während es zu wenig Mittel für den sozialen Wohnungsbau und bezahlbare Wohnheimplätze für Studierende gebe. Die Zahlung der beschlossenen 1.800 Euro an die Initiative erfolgte indes noch nicht.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Rechtsaufsicht gegen Beschlüsse der Organe der Studierendenschaft wendet: Die Frage, wie weit die für die Studierendenschaft im Hochschulgesetz festgelegte Aufgabe der „Förderung der politischen Bildung sowie der geistigen und musischen Interessen ihrer Mitglieder“ auslegbar ist, sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Streitigkeiten zwischen der Studierendenschaft und seiner Rechtsaufsicht.

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