Novellierung des Hochschulgesetzes vom Kabinett beschlossen

Nach lang andauernden Gesprächen zur Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes wurde am 7. Januar 2014 das Ablösegesetz von der Landesregierung beschlossen. Damit geht der Entwurf nun in den Landtag zur Lesung ein. Zuvor wurden die Änderungen des bereits vorhandenen Gesetzes intensiv diskutiert. Nach Protesten der Studierenden wurden auch diese in die Planung miteinbezogen, jedoch zeigt sich der AStA der Universität Potsdam enttäuscht: Zu wenige der Vorschläge seien bei der Novellierung berücksichtigt und die Hauptanliegen der Studierenden nicht beachtet worden. Zu den Änderungen zählen unter anderem die Einführung einer Ethikommission sowie eine Betratung vor der Zwangsexmatrikulierung. Desweiteren wurde das Stimmrecht der Studierenden in der akademischen Selbstverwaltung auf 30 Prozent erhöht. Forderungen nach einem leichterem Zugang zum Masterstudium sowie das Wegfallen der Rückmelde- und Immatrikulationsgebühr in Höhe von 51 Euro wurden nicht beachtet, so der AStA. Wissenschaftsministerin Kunst äußerte sich positiv zu dem Entwurf. Dabei hob sie besonders die Verbesserung der Situation der beschäftigten Lehrbeaufragten sowie die Erleichterung zur Zulassung zum Erststudium hervor. Dieses soll nun auch ohne Abitur möglich sein, sollten die Bewerber_innen eine equivalente Berufserfahrung oder Fachhochschulreife vorweisen können. Johanna Haß

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