Verwirrung um die Rückmeldung zum Sommersemester

In den letzten Wochen gab es bei bis zu 600 Studierenden der Universität Potsdam große Verwirrung um die Rückmeldung zum kommenden Sommersemester. Scheinbar hat die Uni den betreffenden Studierenden bisher keine Unterlagen und somit auch keinen Überweisungs-träger für das Verfahren der Rückmeldung zukommen lassen. Laut Information des Allgemeinen Studierenden Ausschusses (AStA) handelt es sich bei den Betroffenen um Studieren-de der auslaufenden Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge. Von Mandy Joachim.

Das Verfahren wird vom AStA stark kritisiert, der Uni wird ein Rechtsbruch vorgeworfen: „Für die Verweigerung der ordnungsgemäßen Durchführung der Rückmeldung existiert aus unserer Sicht keinerlei rechtliche Grundlage. Deshalb empfehlen wir allen betroffenen Studierenden auf ihre ord-nungsgemäße Rückmeldung zu bestehen.“, sagt Daniel Sittler, Referent im AStA. Zu diesem Zweck steht auf der Homepage des AStAs ein Vordruck bereit, den die Studierenden, mit persönlichen Daten ergänzt, dem Studierendensekretariat zukommen lassen können.

Die Pressestelle der Universität widerspricht diesem Vorwurf hingegen vehement. Demzufolge hat die Universität die entsprechenden Studierenden mehrfach über das Verfahren informiert. Desweiteren gäbe es für sie die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen doch noch bis zum 31. März zurückzumelden. Dazu müssten die Studierenden ein Beratungsge-spräch beim entsprechenden Prüfungsausschuss in Anspruch nehmen, in dessen Folge ein Prüfungsplan erstellt werden muss. Die Beratung beruht auf der Neuordnung für die Aufhebung der der auslaufenden Studiengänge vom 28. September 2011, speakUP berichtete. Wenn der Prüfungsausschuss weiterhin einer Fristverlängerung zur Erbringung der Prüfungsleistungen zustimmt, könnte diese Zustimmung dem Studierendensekretariat vorgelegt werden. Die Studierenden erhalten dann die Rückmeldeunterlagen für das kommende Sommersemester, so die Universitätssprecherin auf Nachfrage der speakUP. Alle Studierenden, die diese Bedingungen bis zum 31. März jedoch nicht erfüllt haben, müssen laut Uniinformation mit einer Zwangsexmatrikulation rechnen.

Ihr habt Erfahrungen mit dem oben beschriebenen Problem? Schreibt eine Mail mit euren Erlebnissen an mjoachim[a]uni-potsdam.de.

Autor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert