Der AStA als Arbeitgeber: Mitarbeiter_innen fordern Erhöhung des Stundenlohns

Die Referent_innen im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) bekommen nur eine Aufwandsentschädigung, doch es gibt auch 14 fest angestellte Mitarbeiter_innen. Diese fordern von ihrem Arbeitgeber nun, die Stundenlöhne von knapp 11 Euro auf 13,50 Euro zu erhöhen. Ein Rechtsgutachten solle zudem klären, ob die Mitarbeiter_innen einen Personalrat gründen können. Auch wenn der AStA die Forderungen begrüßt, sind sie für ihn nicht unproblematisch. Von Malte Jacobs.

In einer Stellungnahme, die der speakUP vorliegt, forderten die Mitarbeiter_innen den AStA am 10. September dazu auf, ab Oktober den Stundenlohn von 10,98 Euro auf 13,50 Euro zu erhöhen, da „seit der Festsetzung des Lohnes […] im Jahr 2001 keine Anpassung der Summe an die Inflation stattgefunden“ habe. Des Weiteren wird der AStA aufgefordert, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, um „die Möglichkeiten einer Personalvertretung […] zu prüfen“. Es gehe darum, Rechtsunsicherheiten bezüglich der Frage zu klären, ob und wie die Angestellten der Studierendenschaft ihre Interessen gegenüber dem AStA im Rahmen eines Personalrates vertreten könnten.

Verschiedene Forderungen

Die Idee nach einer Personalvertretung wurde bereits in verschiedenen ASten vergangener Legislaturen thematisiert, bis jetzt aber noch keine Lösung gefunden. Offenbar möchten die Angestellten durch die schriftliche Stellungnahme ihren Forderungen nun Nachdruck verleihen.

Das Themengebiet der AStA-Mitarbeiter_innen ist vielfältig, wobei ihre Arbeitszeit acht bis 22 Stunden pro Woche beträgt. Die Angestellten sind unter anderem für die Wartung und Instandhaltung der IT-Infrastruktur der Studierendenschaft oder für die Geschäftsführung und Veranstaltungsorganisation im studentischen Kulturzentrum verantwortlich. Ferner bieten Sie den Studierenden BAföG- und Prüfungsrechts-Beratungen an, kümmern sich um die Büroorganisation des AStAs und unterstützen die Arbeit des Finanzreferates.

AStA findet die Forderungen legitim

In der Sitzung des Studierendenparlaments am 13. Oktober stellte der AStA seinen Haushaltsentwurf vor, der im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Ausgaben für die Aufwandsentschädigungen der Referent_innen vorsieht: Für diese werden 36.000 Euro für das gesamte Jahr veranschlagt. Die Reduktion der Aufwandsentschädigungen resultiert dabei vor allem daraus, dass es sich in dieser Legislatur mit elf gewählten Referent_innen um einen vergleichsweise schlanken AStA handelt (speakUP berichtete). Die Ausgaben für die Angestellten belaufen sich hingegen auf ungefähr 120.000 Euro und macht damit etwa ein Viertel des gesamten Haushalts aus.

Die aktuellen Lohnforderungen, die in der Stellungnahme vorgebracht werden, wurden dabei vom AStA noch nicht im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Claudia Fortunato, Pressereferentin des AStA (BEAT!), erklärte gegenüber speakUP dazu: „Grundsätzlich stehen wir als AStA hinter den Lohnforderungen unserer Mitarbeiter_innen und können die Begründung gut nachvollziehen.“ Aus satzungstechnischen Gründen habe man der Lohnforderung aber noch nicht entsprechen können, da das Studierendenparlament in der Sache entscheiden müsse. Das Thema solle im Rahmen von Gesprächen zwischen AStA und Angestellten genauer erörtert werden. Wann eine Entscheidung getroffen wird, ist daher noch nicht absehbar.

Beitragserhöhung oder Kürzungen?

Dennoch ist die Forderung der Mitarbeiter_innen für den AStA pikant: Fraglich ist nämlich, ob der Studierendenbeitrag, der aktuell bei 10 Euro pro Semester liegt, angehoben werden muss, um zukünftige Kürzungen in anderen Bereichen zu vermeiden. Der AStA hatte bereits im Oktober gegenüber speakUP erläutert, dass die vorhandenen Rücklagen weitestgehend abgebaut wurden und der aktuelle Haushalt sich überwiegend selbst decken muss. Entsprechend dürfte der Spielraum für zusätzliche Ausgaben gering sein. Aus dem Haushaltsentwurf geht weiterhin hervor, dass die Stellenstruktur insgesamt evaluiert werden soll.

Auch wenn der AStA betont, dass er den Forderungen des AStAs nach höheren Löhnen offen gegenüber stehe, müsste also im Falle einer Anpassung des Stundensatzes entweder der Studierendenschaftsbeitrag erhöht, die Zahl der Mitarbeiter_innen oder deren Wochenstundenzahl reduziert oder an anderen Stellen im AStA, der etwa auch studentische Projekte und das jährliche Sommerfest finanziert, gespart werden.

AStA-Arbeit sei nicht gefährdet

Zum Arbeitsverhältnis zwischen Referent_innen und Angestellten sowie zur Förderung und der Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten durch einen Personalrat führt Fortunato weiter aus, dass „es keinen Interessengegensatz und auch keinen Konflikt zwischen Mitarbeiter_innen und Referent_innen“ gebe: „Wir als AStA möchten die Wahrnehmung der Personalvertretungsrechte der Mitarbeiter_innen anerkennen und aktiv fördern“, so Fortunato.

Es gebe seit Jahren das Bedürfnis zu klären, wie eine eigene Personalvertretung der AStA-Mitarbeiter_innen im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen möglich ist, da der Gesamtpersonalrat der Universität nicht für die Angestellten des AStA zuständig sei. Der AStA wolle die hier herrschende Rechtsunsicherheit durch ein Rechtsgutachten beseitigen und prüfen lassen, unter welchen Voraussetzungen eine eigene Personalvertretung geschaffen werden kann.

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