Was bringt das neue Hochschulgesetz?

Über ein halbes Jahrzehnt lang wurde über die Novellierung des Landeshochschulgesetzes diskutiert. Entsprechend hoch waren die Erwartungen. Anfang April verabschiedete der Landtag das neue Gesetz. Das Wissenschaftsministerium zeigt sich euphorisch, doch auf Seiten der Akteur_innen der Uni Potsdam ist die Ernüchterung groß. Von Denis Newiak.

Am 2. April beschloss der Brandenburgische Landtag mit den Stimmen der rot-roten Koalition das neue Brandenburgische Hochschulgesetz. Dem Beschluss gingen ausgedehnte Verhandlungen zwischen Ministerium, den parlamentarischen Fraktionen und studentischen Interessenvertretungen voraus. Nun feiern Regierung und Koalition ihr neues Gesetz als Erfolg – Studierenden- und Arbeitnehmer_innen-Vertretungen äußerten zurückhaltendes Lob für einzelne wenige Veränderungen, schwanken aber vor allem zwischen Enttäuschung und Klagewut. speakUP hat für euch recherchiert, was sich verändert hat, was geblieben ist und wo die Knackpunkte sind.

Worum geht es eigentlich?

Das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) regelt das Verhältnis zwischen dem Land Brandenburg, also dem Staat, und seinen Hochschulen: In ihm finden sich Regelungen zur Vergabe von Studienplätzen und Zugangsbeschränkungen, zur Exmatrikulation bei überschrittener Regel- bzw. Höchststudiendauer und auch über die Struktur der studentischen Selbstverwaltung. Auch die Vertretung der Studierendenschaft in den höchsten Organen der akademischen Selbstverwaltung (an der Uni Potsdam dem Senat), die Art der von den Studierenden zu entrichtenden Gebühren und die einzelnen Regelungen zu den Arbeitsbedingungen von Hochschul-Lehrenden werden bestimmt. Somit betrifft das Gesetz direkt jede_n an einer Brandenburger Hochschule eingeschriebene_n Student_in und deren Studien-, Lehr- und Forschungsbedingungen.

So ist kaum verwunderlich, dass sich insbesondere Studierendenvertretungen und Gewerkschaften so aktiv wie möglich in den Gesetzgebungsprozess einbringen wollten. Zuletzt wurde das Gesetz 2008 überarbeitet, die jüngsten wesentlichen Änderungen stammen aus dem Jahr 2010. Angesichts der dynamischen Veränderungen an den Hochschulen, den Erfahrungen aus dem Bologna-Prozess mit seinen neuartigen und konfliktträchtigen Bachelor- und Masterstudiengängen und den neuen sozialen und demografischen Herausforderungen war es dringend notwendig geworden, das alte Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Spätestens seit den bundesweiten Bildungsprotesten 2009 ist die Unzufriedenheit erdrückend – nicht nur in Brandenburg.

Im Rahmen von mehreren Diskussionsveranstaltungen und zahlreichen informellen Gespräche haben sich Studierendenschaften und Politik im Austausch befunden – auch wenn das Ergebnis von den Studierendenvertretungen überwiegend als mangelhaft beschrieben wird, während das Ministerium den breiten partizipativen Gestus des Prozesses hervorhebt. Tatsächlich erreichte die Beteiligung am Diskussionsverfahren keine wirklichen Höhenflüge, was sich Landespolitik und manche Studierendenvertretungen gemeinsam hatten vorwerfen lassen müssen. Wie erfolgreich der Prozess der Überarbeitung nun letztlich war, wird höchst unterschiedlich eingeschätzt.

Was hat sich verändert?

Neben der umstrittenen Fusion der BTU Cottbus und der FH Lausitz zur neuen „Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg“ hat sich Wissenschaftsministerin Kunst (ehemals Präsidentin der Universität Potsdam) mit der Senkung der Hürden für den Hochschulzugang ein persönliches Denkmal gesetzt: Mit der Möglichkeit für Handwerksmeister und Menschen mit Fachhochschulreife, ein Bachelorstudium aufzunehmen (Paragraph 9, Absatz 2), sei „der Zugang zum Universitätsstudium in Brandenburg künftig so weit gefasst wie in keinem anderen Bundesland“, was zu einer Erhöhung der „Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung“ führe, so das Ministerium. Die Entscheidung wurde prinzipiell in weiten Teilen begrüßt. Kritische Stimmen, beispielsweise der Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz, merkten jedoch an, dass sich durch die Verringerung der Zugangshürden die bereits bestehenden Kapazitätsprobleme weiter verschärfen würde: Die Universität sollte nur dann noch mehr Studierende aufnehmen müssen, wenn die beispiellose Unterfinanzierung der Brandenburgischen Hochschulen endlich beendet würde. In keinem Bundesland wird pro Kopf weniger in die Hochschulen gesteckt wie in Brandenburg. Rechnet man Inflation, steigende Bewirtschaftungskosten und zunehmende Aufgaben gegen die veranschlagte leichte Steigerung der Mittel, würde der Etat real weiter schrumpfen.

Als einen besonderen Erfolg feiern das Ministerium und die Regierungskoalition aus SPD und Die Linke die Einführung einer verpflichtenden Studienfachberatung, die nach Überschreitung der Regelstudienzeit von den Studierenden in Anspruch genommen werden muss (Paragraph 20, Absatz 3). Wird diese ausgeschlagen oder die dort vereinbarte Leistung nicht erbracht, droht die Exmatrikulation (Paragraph 14, Absatz 5). Mit dieser neuen verpflichtenden Beratung könnten laut Ministerium „Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie der Studienverlauf verbessert und somit eine Exmatrikulation verhindert werden kann“. Für die Brandenburgische Studierendenvertretung (BrandStuVe) führt die Neuregelung eher zur weiteren Verschlechterung der Situation für Uni-Potsdam-Studis: Prüfungsfristen würden von den Universitäten mit der neuen Regelung bereits nach vier Semestern gesetzt werden müssen, statt wie bisher nach der doppelten Regelstudienzeit. „Studierende, die Angehörige pflegen, arbeiten oder eine Familie haben, zwangsexmatrikulieren zu können, steht einer rot-roten Landesregierung extrem schlecht zu Gesicht“, kommentiert BrandStuVe-Sprecher Johannes Petrick die neue Regelung. Von der Neuregelung profitierten wiederum vor allem Studierende jenseits der Uni Potsdam, beispielsweise in Frankfurt/Oder, wo die Beratungen nun erst nach vier statt bereits nach dem ersten Semester stattfinden müssen.

Auch die weitere Begrenzung des Zugangs zum Master-Studium wird kontrovers kommentiert: Das Ministerium hält die nun gesetzlich vorgesehenen Motivationsschreiben, Aufnahmeprüfungen und Anerkennungsverfahren für einen großen Erfolg (Paragraph 9, Absatz 5). Mit den Verfahren solle mehr Gerechtigkeit im zweistufigen Studiensystem geschaffen werden. Tatsächlich seien damit laut BrandStuVe die Hürden zum Masterzugang nochmals gestiegen: Statt der künstlichen staatlichen Verknappung der Masterplätze sei es erforderlich, die ausufernden bürokratischen Verfahren einzustampfen, so die Vertreter_innen der BrandStuVe.

Weitere Änderungen gibt es bei der Zusammensetzung der beschlussfassenden Gremien an den Hochschulen: Die Studierenden hatten während des Diskussionsverfahrens eine grundsätzliche Viertelparität – also eine Gleichberechtigung von Professor_innen, akademischen Mitarbeiter_innen, Studierenden und „technischen“ Mitarbeiter_innen in den meisten Fragen – verlangt. Während die Fraktion der Linken ebenso wie die oppositionellen Grünen die Viertelparität begrüßt hatte und ihr Scheitern bedauerte, verwies die SPD auf die vermeintlichen verfassungsrechtlichen Schranken. Tatsächlich hatte aber das Bundesverfassungsgericht 1973 nicht grundsätzlich gefordert, dass die konstituierende Mehrheit der Professor_innen in allen Bereichen gelten müsste, sondern nur in bestimmten Fragen, die eine Professor_innenmehrheit erfordern, z.B. bei der Ernennung neuer Professor_innen. Nun haben die Studierenden im Senat der Universität Potsdam zwar einen Stimmenanteil von 30 Prozent, der aber zulasten des „technischen“ Personals gestiegen ist (Paragraph 61, Absatz 1). Die „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft“ (GEW) fordert wie die Studierendenvertretungen eine gleichmäßige Vertretung aller Interessengruppen, die nur in den verfassungsrechtlich notwendigen Fällen durch zusätzliche Erweiterungsvertreter_innen der Professor_innen ergänzt würde. In anderen Ländern, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, wird ein solches Verfahren bereits in Erwägung gezogen.

Die Einführung eines Anhörungsrechts der Brandenburgischen Studierendenvertretung (Paragraph 16, Absatz 6) wurde begrüßt, geht den Akteur_innen jedoch nicht weit genug.

Auch die Stellung der Lehrenden sollte sich im Rahmen der Novellierung verändern. Seit Jahren kämpfen Initiativen wie die „Intelligenzija Potsdam“ oder die GEW gegen die zunehmende Prekarisierung des Lehrpersonals an den Hochschulen: Obwohl mit dauerhaft anfallenden Aufgaben betraut, werden für viele Lehrenden keine unbefristeten Stellen vergeben, dazu meist nur halbtags beschäftigt und zu relativ geringen Stundensätzen bezahlt. Besonders in Verruf geraten sind die sogenannten „Lehraufträge“, die ursprünglich dazu dienen sollten, spezielle Lehraufgaben, die über die „grundständige Lehre“ hinausgehen, durch freie Expert_innen aus Wirtschaft und Gesellschaft zu bedienen. Tatsächlich stellen Lehrbeauftragte inzwischen einen wesentlichen Teil der regelmäßigen Lehre, allerdings bei schlechtester Bezahlung, immer wieder sogar ganz ohne Vergütung: Sie werden pauschal nur für die Unterrichtszeit, nicht aber für Vor- und Nachbereitung, Korrekturen und Bewertungen vergütet – unterm Strich nicht selten weit unter dem Mindestlohn-Niveau von 8,50 Euro. Die Zahl der Lehraufträge soll nun mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden, sie dürfen nun nur noch zwei bzw. vier Semester lang an die gleiche Person vergeben werden (Paragraph 58, Absatz 3). Nach der neuen Gesetzeslage könnten also Lehrbeauftragte nach einem oder zwei Jahren einfach durch andere ähnlich qualifizierte Lehrende „ausgetauscht“ werden. Auch wenn die Reduktion der Lehraufträge in ihrer bisherigen Form prinzipiell begrüßt werde, kritisiert die GEW, dass sich an der Lage der Lehrbeauftragten an sich nichts ändere und die Universität angesichts der miserablen finanziellen Ausstattung gar nicht in der Lage ist, die Lehre ohne die schlecht bezahlten Lehrbeauftragten zu erfüllen. Das Problem sieht auch Oliver Günther, Universitätspräsident und Vorsitzender der BLRK: „Änderungen bei der Vergabe der Lehraufträge lassen sich nur umsetzen, wenn diese angemessen ausfinanziert sind.“ Zudem bieten Lehraufträge vielen angehenden Akademiker_innen bisher die Möglichkeit, erste Erfahrungen in der Lehre zu sammeln. Würden sie nun nach zwei bzw. vier Semestern nicht mehr herangezogen werden, entfiele ihre letzte Möglichkeit, irgendwie Fuß an den Hochschulen zu fassen.

Für Verwirrung sorgte die Einrichtung einer sogenannten Ethikkommission an den Hochschulen, die sich „mit Fragestellungen zum möglichen Einsatz von Forschungsergebnissen für nicht friedliche Zwecke sowie zu Forschungsvorhaben am Menschen sowie an Tieren“ beschäftigt (Paragraph 64, Absatz 3). Forderungen nach einer kritischeren Betrachtung der Verwicklungen von Hochschulen mit Wirtschaft und Militär und deren zum Teil gegensätzlichen Ansprüchen waren in der Vergangenheit auch wegen immer intransparenter geratener Drittmittelzuwendungen laut geworden. Studierendenvertretungen forderten eine Zivilklausel, die per Gesetz alle Hochschulen zur friedlichen Forschung verpflichten sollte (speakUP berichtete). Wiederum aus verfassungsrechtlichen Bedenken wurde seitens der Regierung dem studentischen Anliegen nicht entsprochen und stattdessen dieser Kompromiss gefunden. Was die nun einzurichtenden Ethikkommissionen genau machen soll, außer „Empfehlungen abzugeben“, verraten weder Gesetz noch seine Macher_innen. Zumindest wird durch die Neuregelung eine Debatte in den strittigen Fragen verlangt, die auch zu mehr Transparenz in Fragen der Drittmittelvergabe führen könnte.

Was ist gleich geblieben?

Wohl am emotionalsten wurde die Debatte über eine mögliche Abschaffung der Immatrikulations- und Rückmeldegebühren geführt. Bisher überweisen alle Studierenden verpflichtend einen semesterweisen Beitrag von 51 Euro, der die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit allen Fragen der Im- und Exmatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und die Kosten für bestimmte universitäre Beratungsangebote decken soll (Paragraph 14, Absatz 2). Studierendenvertretungen kritisieren die Gebühr, die in einer anderen Ausprägung beispielsweise in Berlin für verfassungswidrig erklärt wurde, als eine versteckte Studiengebühr. So war die Erwartung an die erste Brandenburgische rot-rote Landesregierung, die Gebühren ein für alle Mal abzuschaffen, entsprechend hoch: Die Parteien beider Regierungsfraktionen sprechen sich bundesweit gegen Studiengebühren aus. Die SPD wiederum fürchtete nun durch einen Wegfall der Gebühr eine stärkere Belastung des ohnehin angeschlagenen Landeshaushaltes, der den jährlichen Einnahmeausfall in Höhe von fünf Millionen Euro hätte kompensieren müssen. Noch kurz vor Verabschiedung schien es eine gemeinsame Position der Koalitionsfraktionen gegeben zu haben: Die Fraktion „Die Linke“ bezog sich auf Aussagen des Finanzministeriums, dass die wegfallenden Mittel kompensiert würden (speakUP berichtete). Auf wen sich „Die Linke“ bezog, war weder bei der Fraktion noch im betroffenen Ministerium zu erfahren. Letztlich verweigerte die SPD kurz vor der Abstimmung ihre Zustimmung, die Gebühren im Rahmen der Novellierung abzuschaffen. Kritik dafür gab es von der Fraktion der „Grünen“, während die ebenfalls oppositionelle CDU-Fraktion die seit 2008 unveränderte Form der Gebühren für rechtens hält. Die Studierendenvertreter_innen hingegen fahren hinter den Kulissen bereits schwere Geschütze auf: Die BrandStuVe hält das Festhalten an einer potentiell verfassungswidrigen Regelung mit den daraus erwachsenden Rückforderungsansprüchen gegen das Land, wie sie in Berlin in Millionenhöhe entstanden sind, für verantwortungslos und hät sich den Klageweg offen. Einer Musterklage gegen die Gebühr, wie sie bis ins Jahr 2008 erhoben wurde, hatte Ende letzten Jahres das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Recht gegeben und den Fall zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht überwiesen, wo er derzeit auf seine endgültige Entscheidung wartet.

Auch jenseits der Debatte um die Gebühren beklagen Studierendenvertretungen, Teile der Opposition und selbst die Jugendverbände der Regierungsfraktionen die Mutlosigkeit der Regierung in Hinblick auf die schwerwiegenden Probleme an den Brandenburgischen Hochschulen: „Die Landesregierung hat mit dem neuen Hochschulgesetz die Chance verpasst, den Stillstand in der Brandenburger Hochschulpolitik zu beenden“, urteilten die „Grünen“. „Es ist lächerlich, wie wenig sich verändert hat. Mit einem Blick auf Wahlprogramme und auf das jetzt vorliegende Gesetz ist schwarz auf weiß zu sehen, welcher Betrug an den Studierenden – und nicht zuletzt auch an den Wähler_innen – vorgenommen wurde. Die richtige Konsequenz ist nicht Selbstbeweihräucherung, sondern Rücktritt!“, beklagte der Kulturreferent im AStA der Uni Potsdam, Jürgen Engert. Der AStA hatte angesichts des Beschlusses des dürftigen neuen Hochschulgesetzes den Rücktritt der wissenschaftspolitischen Sprecher_innen der Regierungsfraktionen gefordert. Auch die Potsdamer Studierendenvertretung prüfe derzeit, wie sie mit Klagen eine Veränderung der Situation bewirken könnte.

Was bedeutet das für uns?

Für die Studierendenvertretungen stellt sich nun die Frage, was das jahrelange Streiten für wesentliche Veränderungen wirklich bewirkt hat: „Offensichtlich ist in diesem Land politisch nichts zu bewegen. Der Rechtsweg hat hingegen in der Vergangenheit bereits Erfolge gebracht. Die Arbeit fängt für uns jetzt erst richtig an“, so Claudia Sprengel vom Potsdamer AStA. Zahlreiche Stellen des Gesetzes lesen sich wahrlich unausgereift oder zu unkonkret und könnten erst vor Gericht eine rechtssichere Deutung finden. Bis dahin werden Studierende der Universität Potsdam weiterhin ihre semesterweisen Beiträge entrichten und um ihre Masterplätze kämpfen, die Lehrenden mit den Folgen der derzeitigen Beschäftigungsverhältnisse leben müssen. Dass aufgrund von unermüdlichem Einsatz aber auch Erfolge erzielt werden können, hat die Vergangenheit ebenfalls bewiesen. Dementsprechend kann sich der Aufwand für Studierende lohnen, sich für ihre gemeinsamen Belange in den Gremien der universitären und hochschulpolitischen Institutionen oder über unabhängige Initiativen einzusetzen. Die mit dem geringsten Aufwand verbundene Möglichkeit der Einflussnahme ist die Beteiligung an der Landtagswahl am 14. September – dann entscheiden die Brandenburger_innen, ob sie der gegenwärtigen Hochschulpolitik weitere fünf Jahre ihr Vertrauen schenken möchten.

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