Wissenschaftsministerin Kunst weist die Kritik zurück, dass die Studi-Vertretungen nicht ausreichend an der Neufassung der Hochschulprüfungsverordnung (HSPV) beteiligt wurden. „Die schriftliche Anhörung ist ordnungsgemäß erfolgt und damit juristisch korrekt“, sagte die Ministerin in einem Interview mit der Studierendenzeitschrift „speakUP“. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Potsdam hatte kürzlich kritisiert, dass die neue Verordnung ohne ausreichende Beteiligung der Studi-Vertreter_innen erarbeitet wurde: Die Frist für die Beteiligung lag überwiegend ausgerechnet in den akademischen Weihnachtsferien. Nun zeigt sich: Die Brandenburgische Studierendenvertretung hatte die Frist bewusst verstreichen lassen und auch nach Fristverlängerung anscheinend erst zwei Monate später mit einer Stellungnahme reagiert – und somit eine entscheidende Mitwirkung an der Verordnung wohl versäumt. Von Denis Newiak.
Die „Hochschulprüfungsverordnung“ klingt nicht sehr aufregend, tatsächlich kommt kaum ein Studi um sie herum: Bindend für alle Hochschulen im Land Brandenburg legt sie zum Beispiel fest, wie oft man seine Abschlussprüfung wiederholen kann, wie viele Stunden pro Woche ins Studium investiert werden sollen und wie viele Leistungspunkte man während des Studiums mit welchem Aufwand erarbeiten muss. Kein Wunder, dass die Studierendenvertretungen hier gern ihren Einfluss geltend machen würden: Sie treten in der Öffentlichkeit in der Regel für ein interessengeleitetes, weniger reguliertes Studium ein.
Anhörung über die Weihnachsfeiertage
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes im letzten Jahr war nicht nur der Brandenburgischen Studierendenvertretung ein Anhörungsrecht eingeräumt worden (speakUP berichtete), sondern eben auch eine Überarbeitung der Prüfungsverordnung nötig geworden. Der AStA der Uni Potsdam hatte beklagt, dass er vom Ministerium nicht „rechtzeitig informiert und angehört“ wurde: Statt wie die Universität bereits im September über die geplante Neufassung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten worden zu sein, geschah dies gegenüber dem AStA erst Mitte Dezember – als dieser schon in den Weihnachtsferien war. Eine zugesicherte Anhörung durch das Ministerium im neuen Jahr habe dann nicht mehr stattgefunden. Am 10. März trat die Verordnung dann ohne studentischen Input in Kraft.
Nun will der AStA zusammen mit der Brandenburgischen Studierendenvertretung („BrandStuVe“) das Verfahren anfechten: Das Verhalten des Ministeriums stelle „einen klaren Vertrauensbruch dar und zeigt einmal mehr die mangelnde Bereitschaft des MWFK, die Stimmen der Betroffenen angemessen zu berücksichtigen“, so Sandra-Diana Heidbrecht, AStA-Referentin für Hochschulpolitik. Im Gespräch mit der speakUP gestand Sabine Kunst, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, zwar Versäumnisse ein, sieht sich aber im Recht: „Die Frist über Weihnachten bis zum 5. Januar war nicht allzu komfortabel. Die Studierendenvertreter hätten jedoch – wie in solchen Fällen üblich – um Fristverlängerung bitten können.“
Frist wurde von Studi-Vertretung bewusst ignoriert
Das geschah offensichtlich nicht. Daniel Sittler, Sprecher der „BrandStuVe“, die laut Hochschulgesetz alleinig das Anhörungsrecht genießt, bestätigte auf Rückfrage der speakUP, dass „bewusst auf ein formales ‚Spielchen‘ mit gegenseitigen Anträgen und Fristverlängerungen verzichtet“ worden sei. Schließlich seien sie erst im Dezember und damit drei Monate später als die Hochschulen zur Beteiligung aufgefordert worden. Im neuen Jahr habe man sich „sofort an die Erarbeitung einer Stellungnahme“ gemacht, die dann Anfang März an das Ministerium gesandt wurde. Da war es dann aber schon zu spät.
Ministerin Sabine Kunst hält es für ein geeignetes Verfahren, erst die Hochschulen die formalen Fragen klären zu lassen und dann die Studierendenvertretung um Stellungnahme zu bitten. „Den Stand und die Entwicklung über die Zeit müsste die BrandStuVe ja auch durch die Beratungen mitbekommen haben“, so die Ministerin mit Blick auf eine gemeinsame Sitzung mit den BrandStuVe-Vertretern am 9. Dezember. Das Ministerium hätte dann auch nach Verstreichen der Frist am 5. Januar noch Vorschläge der Studierenden entgegen genommen. „Als dann bis Mitte Februar nichts eingegangen war, ist der Entwurf in die Rechtsförmlichkeitsprüfung gegeben worden“, so Kunst. Auch wenn laut Ministerium das schriftliche Anhörungsverfahren ordnungsgemäß erfolgt sei, wolle man in Zukunft bei Feiertagen längere Fristen gewähren. Sittler meint, das Ministerium könne einfach eine neue Verordnung erlassen, statt „die Kritik mit Formalia zu erledigen“. Die Ministerin wiederum hält dagegen, dass die im März vorgebrachten Punkte ohnehin „schon häufiger Gegenstand von Beratungen“ waren.
Auch Senats-Vertreter_innen und Universität Potsdam unzufrieden
Nicht nur in der BrandStuVe hält man sich währenddessen unzureichend beteiligt: Auch die studentischen Vertreterinnen im Senat, Gesine Dannenberg („Studentische Hochschulpolitik“) und Karola Schulz („Juso-Hochschulgruppe“), fühlen sich übergangen. „Der Senat als Gremium wurde für eine Stellungnahme nicht zu Rate gezogen“, hieß es auf Nachfrage gegenüber der speakUP. Lediglich sei das Thema im Bericht des Vizepräsidenten für Lehre und Studium thematisiert worden. „In Anbetracht des Umstandes, dass die sogenannte Anhörung der studentischen Selbstverwaltung zu einem Zeitpunkt stattfand, die vermuten lässt, dass das Ministerium nicht ernsthaft an der Beteiligung der Studierendenschaft interessiert war (…), möchten wir im Senat darauf hinweisen, dass eine Revision dieser Verordnung durchaus in Betracht zu ziehen wäre.“
Der amtierende Vizepräsident für Lehre und Studium, Andreas Musil, teilte der speakUP auf Anfrage mit, dass man nach Vorlage des Entwurfs sofort Kritik beim Ministerium angemeldet habe: „Die meisten Regelungen sind nicht erforderlich, weil die Hochschulen bereits über die Akkreditierungsvorgaben an sie gebunden sind. Andere Vorgaben sind zu kleinteilig, etwa indem Mindestprüfungsdauern vorgesehen werden“, so Musil. Auch die Landesrektor_innen-Konferenz sei mit der Neufassung unzufrieden gewesen. Nur einige Änderungswünsche seien vom Ministerium berücksichtigt worden. Auch sieht die Universitätsleitung das Ministerium in der Pflicht, „betroffene Institutionen und Gruppen angemessen zu beteiligen.“
Gericht müsste zwischen möglichen Versäumnissen abwägen
Sollten die Studierendenvertreter_innen wie angekündigt versuchen, die Verordnung „im Wege der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle anzugreifen“, müssten Gerichte zwei Dinge entscheiden: ob es hinsichtlich des zugesprochenen Anhörungsrechts angemessen war, die ehrenamtlich tätigen studentischen Vertreter_innen ausgerechnet über die Weihnachtsferien um eine Stellungnahme zu bitten, aber auch, ob die Sprecher der BrandStuVe wirklich im Interesse der Studierenden gehandelt hatten, als sie trotz Kenntnis der Frist vom Ministerium diese bewusst haben verstreichen lassen, ohne formal auf den von ihnen empfundenen Missstand hinzuweisen. Ob die Sprecher der Brandenburgischen Studierendenvertretung das Ministerium nach dem 5. Januar zwecks eines neuen Zeitplans überhaupt kontaktiert hatten, teilten die Vertreter auf Rückfrage der speakUP zunächst nicht mit.
In Kürze könnt ihr das vollständige speakUP-Interview mit Ministerin Kunst in voller Länge lesen. Wenn du es nicht verpassen willst, dann markiere unsere facebook-Seite mit „Gefällt mir“ und bleibe auf dem Laufenden! https://www.facebook.com/speakup.pdm
Eine Antwort auf „Ärger um die Prüfungsverordnung: Studi-Vertreter und Ministerium sehen sich beide im Recht“