Fusionsgegner bereiten Volksbegehren vor

Seit Monaten wird über die geplante Fusion der BTU Cottbus und der FH Lausitz zur neuen „Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg“ kontrovers diskutiert. Nachdem eine Volksinitiative gegen die geplante Zusammenlegung vom Landtag abgelehnt wurde, bereiten die Gegner_innen nun das Volksbegehren vor. Gleichzeitig plant die betroffene BTU den Zug vor das Verfassungsgericht. Von Denis Newiak.

Allen Protest zum Trotz beschloss der Brandenburgische Landtag mit den Stimmen der rot-roten Koalition am Mittwoch, dem 23. Januar, die Hochschul-Zusammenlegung in der Lausitz: Am 1. Juli soll die neue BTU Cottbus-Senftenberg gegründet werden. Neben den Fraktionen der SPD und der LINKEN stimmten auch Abgeordnete der FDP für den Gesetzesentwurf. 11 abwesende Parlamentarier_innen – davon viele aus der Koalition – hatten angegeben, sie seien wegen „Erkrankung“ der Abstimmung ferngeblieben.

Vor der Abstimmung im Parlament hatte eine Volksinitiative über 42.000 Unterschriften gesammelt und dem Landtag überreicht – welcher trotz des kräftigen Widerstandes am Vorhaben festhielt. Nun bereitet sich die Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ auf die zweite Stufe der „Volksgesetzgebung“ vor: Nachdem mit der Volksinitiative die gesetzlich verlangten 20.000 Unterschriften deutlich übertroffen wurden, müssen nun vier Mal so viele Unterstützer_innen gefunden werden.

Die Organisator_innen des Volksbegehrens rechnen damit, dass mit der sechs Monate andauernden Unterschriftensammlung erst Mitte April begonnen werden kann – zuvor muss der Landesabstimmungsleiter den Startschuss geben. Ab dann liegen in den Melde- und Bürger_innen-Ämtern Listen aus, in welche sich die Bevölkerung nach Vorlage des Personalausweises eintragen kann. Die Zielmarke von 80.000 Unterstützer_innen konnte dabei in der Geschichte des Landes Brandenburg bisher nur einmal erreicht werden – nämlich kürzlich bei der Initiative für ein Nachflugverbot am BER. Ein Blick in die Statistiken zeigt, dass es für viele Bürger_innen eine größere Hürde ist, zum Volksbegehren im Amt erscheinen zu müssen, während die Unterstützung einer Volksinitiative ohne amtliche Prüfung möglich ist: So hatten beispielsweise im Juni 1999 über 200.000 Leute die Initiative „Gegen die zunehmende Benachteiligung der ostdeutschen Bevölkerung in der medizinischen Betreuung und Versorgung“ unterstützt, ins Amt führte das anschließende Volksbegehren aber nur eine Minderheit.

Dennoch haben die Organisator_innen von „Hochschulen erhalten“ keine Zweifel, dass man die benötigte Zahl an Unterstützer_innen erreichen wird. „Auch wenn während unserer Unterschriftensammlung die neue Hochschule bereits gegründet sein wird, lassen wir uns nicht davon abhalten, alle direktdemokratischen Möglichkeiten auszuschöpfen“, erklärte Maja Wallstein, Sprecherin des Volksbegehrens. Kommen 80.000 Unterschriften in den Meldeämtern zusammen, muss der Landtag innerhalb von zwei Monaten über den Vorschlag abstimmen. Wird das Begehren wiederum abgelehnt, stimmt die Bevölkerung direkt über den Vorschlag ab: Beim Volksentscheid sind alle stimmberechtigen Brandenburger_innen ab 16 Jahren dazu aufgerufen, ihr Kreuz für oder gegen den Gesetzesentwurf zu setzen. Ob der Volksentscheid in der Lausitz mit der Bundestagswahl zusammenfallen wird – was dem Gesetzesvorschlag besondere Aufmerksamkeit und eine erhöhte Beteiligung an den Urnen bescheren dürfte –, wird vor allem davon abhängen, ob der Landtag einem potentiell erfolgreichen Volksbegehren auch zügig eine direktdemokratische Gesetzgebung folgen lässt: Sollte die Landespolitik alle Fristen voll ausschöpfen, könnte der Volksentscheid sogar erst im Frühjahr 2014 stattfinden.

Unabhängig von dem Volksgesetzgebungsverfahren hat der Präsident der BTU Cottbus angekündigt, das beschlossene Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Auch wenn das Gesetz schon in Kürze in Kraft trete, sei der Streit noch nicht beendet, meint BTU-Chef Walther Zimmerli. Die Fusion, die laut Wissenschaftsministerin Sabine Kunst (parteilos) zu einer Stärkung der brandenburgischen Hochschullandschaft und ihrer Wettbewerbsfähigkeit führen soll, wurde weit über die Landesgrenzen hinweg als schwerer zentralistischer Eingriff in die Hochschulautonomie und versteckte Kürzung der Hochschulbudgets kritisiert. „Wenn wir nicht gemeinsam verhindern, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird, könnten solche schweren Eingriffe in die Hochschulautonomie bald auch andere Hochschulen in Brandenburg treffen“, warnt Sebastian Wirries, Vertreter der Volksinitiative.

Die Hochschulfusion in der Lausitz wird also auch im Wahlkampfjahr 2013 zentrales Thema der Wissenschaftspolitik im Land Brandenburg bleiben. Die Bevölkerung – nicht nur in der Lausitz, sondern auch in Potsdam – wird nun entscheiden, ob das umstrittene Verfahren doch noch gestoppt oder rückgängig gemacht werden kann.

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