Was haben der Polizeirechtsbegriff der „drohenden Gefahr“, Neutralitätsgebot und Justitia gemeinsam? Sie alle trafen sich beim dritten Juristischen Salon mit Professor Dr. Schladebach und Professorin Dr. Schönrock. Auch dieser Abend war (nicht nur) für Jurastudierende interessant. Und er hat daran erinnert, dass nach der Gegendemo vor dem Landesverfassungsgericht landen heißen kann. Zumindest, wenn man Michael Müller heißt, als Bürgermeister seinen Twitteraccount benutzt und sich darauf gegen Rassismus positioniert. Eine notwendige wie schöne Geste – aber darf ein_e Amtsträger_in das?