Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat die Rückmeldegebühren an den Brandenburger Universitäten gekippt: Statt 51 dürfen nun nur noch knapp 20 Euro veranschlagt werden.
Schlagwort: 51 Euro
Viele Jahre zieht sich nun schon der Streit um die Gebührenerhebung zwischen den studentischen Interessenvertretern und dem Land Brandenburg hin. Wofür die Gebühr anfällt, scheint für die meisten unklar zu sein. Zeit für Transparenz. Kommentar von Denise Pitner.