Aktuelles von den Konferenzen zur Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes

Am 26. Juni hat die erste von drei Konferenzen zum Entwurf des Brandenburgischen Hochschulgesetzes stattgefunden. Sie wurde von der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BrandStuve) ausgerichtet. Der erste Teil wurde unter dem Titel „Wissenschaftliche Zukunft sichern!“ ausgerichtet. Von Sarah Emminghaus.

Nach den massiven Studierendenprotesten 2009 wurde eine Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes gefordert. Der Entwurf liegt nun vor, stößt aber auf jede Menge Kritik. Die BrandStuVe möchte die Diskussion zum Entwurf anstoßen und nach Beteiligungsmöglichkeiten der Studis und anderen Betroffenen suchen – daher werden drei Konferenzen zu drei Kernanliegen der Studierendenschaft ausgerichtet. Diese erste Konferenz „Wissenschaftliche Zukunft sichern!“ setzte sich aus drei Workshops zusammen. Außerdem gab es am Anfang und Ende jeweils ein Podium, an welchem beispielsweise Rico Janke, Büroleiter der Wissenschaftsministerin in Brandenburg, teilnahm. Die Workshops konzentrierten sich auf den freien Masterzugang, prekäre Beschäftigungsverhältnisse an der Uni und – eher als Randthema – die Geschlechtergleichstellung. Im ersten Workshop wurden verschiedene Modelle des Masterzugangs diskutiert: Sollte es, wie in den USA, einen freien Masterzugang für alle geben – mit der rechtlichen Grundlage „Recht auf freie Berufswahl“? Oder wäre es richtig, als Zugangsbeschränkung eine Anerkennungsprüfung, also etwa wie eine Modulprüfung als Eignungsnachweis einzuführen? Beide Modelle stießen auf unterschiedliche Reaktionen: so heißt es von Seiten Jankes, ersteres sei so nicht umzusetzen – die Unis hätten die Kapazitäten nicht.

Um sich dem Thema des zweiten Workshops anzunähern, nämlich den prekären Beschäftigungsverhältnissen im Wissenschaftsbetrieb, ist das Wissen um einige Zahlen unabdingbar: Auf eine_n unbefristet Beschäftigte_n in dieser Branche kommen acht prekär Beschäftigte. Vierzig Prozent davon haben sogar einen Vertrag, der auf weniger als zwölf Monate befristet ist. Auch werden Lehrauftragsregelungen regelmäßig missbraucht: Das Honorar beträgt oft nur 500 Euro pro Lehrveranstaltung im Semester; eigentlich ist diese Regelung nur für seltene Fälle, beispielsweise Dozierende aus der Praxis wie Politiker_innen oder ähnliches vorgesehen. Häufig jedoch werden so Vollzeitstellen ersetzt. Auf der Konferenz bestand Einigkeit, dass hier in den nächsten Wochen Regelungen gefunden werden müssen, um dies zu vermeiden. Der Vorschlag des Ministeriums sei unpraktikabel. Was die Befristungen angeht, wurde beim Workshop diskutiert, dass die Uni sich selbst verpflichten solle, um solche Verhältnisse in Zukunft zu vermeiden. Teil des neuen Gesetz könne dies jedoch nicht werden. Beim Thema Gleichstellung wurde noch mal darauf hingewiesen, dass es noch immer mehr Frauen als Männer mit befristeten Verträgen gibt und Geschlechtergerechtigkeit noch nicht ausreichend gefördert wird.

Leider ignoriere der parlamentarische Prozess die von den Gesetzesänderungen betroffenen sogenannten „Statusgruppen“. Durch die Konferenzen will die BrandStuVe eine bessere Einbindung der Studierendenschafent in den Gesetzgebungsprozess erreichen und verhindern, dass ein weiteres Hochschulgesetz ohne die Zustimmung der Betroffenen verabschiedet wird. Die nächste Konferenz mit dem Thema „Hochschuldemokratie stärken!” wird voraussichtlich in der ersten Augustwoche stattfinden.

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