AStA,StuPa,…Wat für’n Ding?!

Der Start an der Uni steckt voller neuer Eindrücke und Dinge, die man schnell lernen muss. Dazu gehört auch die hochschulpolitische Struktur an eurer neuen Uni. Vielleicht sind euch schon verschiedene Buchstabenreihen wie JUSOS, BEAT, GAL oder RCDS aufgefallen. Es geht sicher den meisten so, dass sie nicht sofort wissen, was diese kryptischen Zeichen im Einzelnen bedeuten. Wir wollen euch in dieser Ausgabe der Studierendenzeitung speakUP dieses wichtige Thema etwas näher bringen. Von Mandy Joachim.

Alle Studis der Uni Potsdam bilden die sogenannte verfasste Studierendenschaft. Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) kann diese Studierendenschaft ihre Angelegenheiten selbst regeln, ihre Interessen vertreten und verfügt über Finanzautonomie. Diese Aufgaben werden zusammengefasst in der sogenannten studentischen Selbstverwaltung. Ihr gegenüber steht die akademische Selbstverwaltung. Studentische und akademische Selbstverwaltung zusammen bilden die universitäre Selbstverwaltung.

Es gibt wiederum zwei Grundpfeiler der studentischen Selbstverwaltung. Zuerst sind das die Fachschaften, deren Räte und die Versammlung der Fachschaften. Auf der anderen Seite gibt es dann das Studierendenparlament (StuPa) und den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).

Alle in einem Fach immatrikulierten Studis sind Mitglied der entsprechenden Fachschaft. Die Fachschaftsräte (FSR und FaRa) werden von den Studis direkt gewählt. Ihre Aufgaben sind unter anderem die Betreuung von Erstis, die Vertretung studentischer Interessen gegenüber den Lehrkräften, die Auseinandersetzung mit der Hochschulpolitik, aber auch die Organisation von Partys und Info-Veranstaltungen.

Die Versammlung der Fachschaften (VeFa) wird von den Fachschaftsräten delegiert. Ihre Aufgabe ist vor allem die Vernetzung und Koordination der Fachschaften untereinander. Die VeFa verfügt über einen sogenannten Projektmittelfond. Hieraus können studentische Projekte gefördert werden.

Die Vollversammlung und die Urabstimmung bilden die obersten Organe der verfassten Studierendenschaft. Hier werden alle Studis der Uni informiert, zur Wahl aufgerufen, sollen sich zu einem Thema beraten und so weiter. Jeder Studi kann eine Urabstimmung oder Vollversammlung per Antrag an das Studierendenparlament einfordern.

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste Gremium der Studierendenschaft. Es wird einmal im Jahr von allen Studis gewählt. Seine Aufgaben sind unter anderem die Wahl des AStAs und der Beschluss des Haushalts der Studis. StuPa- Sitzungen sind öffentlich und finden in der Regel alle drei Wochen statt.

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) vertritt die studentischen Interessen an unserer Uni. Er bildet die Exekutive und vertritt die studentischen Interessen auch gegenüber der Landesregierung, der Uni-Leitung und der Öffentlichkeit. Der AStA verwaltet die studentischen Finanzen und kann mit diesem Geld studentische Projekte fördern.

Wie oben beschrieben gibt es neben der studentischen auch die akademische Selbstverwaltung, auf die hier ebenfalls kurz eingegangen werden soll. Zu den Hochschulangehörigen zählen wir Studis, Professor_innen, akademische Mitarbeiter_innen und alle anderen Mitarbeiter_in- nen der Uni. Gremien, in denen gewählte Vertreter_innen der Hochschulangehörigen vertreten sind, finden sich sowohl auf Instituts-, Fakultäts- als auch auf gesamtuniversitärer Ebene.

Der Senat und seine Kommissionen bil- den das höchste Gremium der Uni, wel- ches Beschlüsse fassen darf. Im Senat sind sechs Professor_innen, zwei wissenschaft- liche Mitarbeiter_innen, zwei Studis und ein/e nicht-wissenschaftliche/r Mitarbei- ter_in. Beispiele für Kommissionen sind die Kommission für Chancengleichheit und die Kommission für Lehre und Studium.

Die Fakultätsräte und ihre Kommissionen wiederum sind entscheidungsbefugt, wenn es um Belange der Lehre und Forschung in den jeweiligen Fakultäten geht.

Die Institutsräte haben per se keine rechtsbindende Beschlusskraft. Die Angehörigen eines Instituts halten sich in der Regel aber selbstverpflichtend an die gemeinsamen Beschlüsse. Die Hauptaufgabe der Institutsräte liegt in der Kommunikation über institutsinterne Belange.

Prüfungsausschüsse befassen sich mit allem, was im weitesten Sinne mit Prüfun- gen zu tun hat. Sie werden auf Vorschlag der Institute von den Fakultätsräten gewählt.

Die folgende soll euch schließlich bildlich die Struktur der Hochschulpolitik in Potsdam näher bringen.

 

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